Frage an Martin Rosemann von Sigrid F. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Rosemann,
mit großer Sorge lese ich von der geplanten Still-Legung der über 20 Jahre alten PV Anlagen. Ich kann es kaum fassen, dass in der heutigen Zeit solche - sicher Lobby gesteuerten Entscheidungen - noch möglich sind. Meine eigene Anlage ist wesentlich jünger, aber ich sehe schon jetzt, wie viel Strom sie erzeugt und somit ihren guten und sinnvollen Beitrag leistet. Auch die alten Anlagen bringen noch gute Leistungen und eine Verschrottung wäre total entgegen jegliche Nachhaltigkeit.
Mir ist bewusst, dass ihr Schwerpunkt auf anderen Themen liegt, aber vielleicht können sie sich auch zu den Fragen der Energiewende positionieren?
Mit freundlichen Grüßen, S. F.
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Frage zum EEG 21 und der damit verbundenen Sorge, dass ausgeförderte PV-Anlagen der EEG-Novelle zum Opfer fallen könnten.
Ich habe Dutzende Anfragen zu diesem Thema erhalten, weshalb ich um Verständnis für die späte Antwort bitten möchte. Ich bemühe mich, möglichst allen Zuschriften eine persönliche Antwort folgen zu lassen. Seien Sie bitte versichert, dass ich Ihr Anliegen rechtzeitig zur Kenntnis genommen und bei meiner Entscheidung im Bundestag berücksichtigt habe.
In der Tat war der ursprüngliche Gesetzesentwurf aus dem BMWi für die EEG21-Novelle auch aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion wenig zufriedenstellend. Auch die tatsächlich drohende Abschaltung von ausgeförderten PV-Anlagen (Anlagen älter 20 Jahre) hat uns Sorgen gemacht. Darum haben wir direkt nach Einbringung des Gesetzesentwurfs in das parlamentarische Beratungsverfahren bei unserem Koalitionspartner substantielle Verbesserungen eingefordert. Das Ergebnis der Verhandlungen ist meines Erachtens durchaus beachtlich. Auch wenn es in einigen Bereichen noch Potenzial nach oben gibt, konnten wir als SPD noch an einer ganzen Reihe von Stellen – besonders im Bereich Photovoltaik – deutliche Verbesserungen erreichen.
Ich möchte Ihnen gerne kurz erläutern, was der Beschluss des Bundestages mit Blick auf die Förderung von PV-Anlagen nun konkret vorsieht.
Die ursprünglich durch das BMWi geplante Smart-Meter-Pflicht für Anlagen größer 1kwp konnten wir abwenden. Für bestehende PV-Anlagen Bestand bleibt ganz weitestgehend alles beim Status quo: Bis 7 kWp müssen keine Smart Meter nachgerüstet werden, ab 25 kWp müssen die Anlagen fernsteuerbar sein. Zwischen 7 und 25 kWp haben die Anlagenbetreiber die Wahl, die Pflicht zur Fernsteuerbarkeit auch weiterhin durch die sog. 70 Prozent Regel zu umgehen. Entscheidend: Auch Ü20-Anlagen bleiben vor Nachrüstpflichten verschont.
Damit wird der Wechsel in den Eigenverbrauch (von Altanlagen) doppelt erleichtert. Denn neben dem Wegfallen der Pflicht zur Nachrüstung eines Smart Meters werden private PV-Anlagen bis 30 kWp vollständig von der EEG-Umlage freigestellt. Damit wird ein wirtschaftlicher Fortbetrieb der Altanlagen deutlich erleichtert. Die Befreiung von der EEG-Umlage gilt im Übrigen für Neuanlagen, für Bestandsanlagen in der Förderung und ausgeförderte Ü20-Anlagen gleichermaßen.
Diese von der SPD-Fraktion geforderte und nun beschlossene Neuregelung im EEG 21 geht über die europäischen Vorgaben der RED2 hinaus, die eine vollständige EEG-Umlagebefreiung bis 30 kWp nur in den Fällen vorsieht, in denen keine anderweitige Förderung erfolgt.
Abschließend möchte ich betonen, dass ich mich seit vielen Jahren für ambitionierten Klimaschutz und damit auch für eine ambitionierte Energiewende einsetze. Ich fordere schon lange den Abbau von Ausbauhemmnissen für Erneuerbare-Energien-Anlagen und die Vereinfachung unseres Planungsrechts, speziell in Baden-Württemberg. Zudem habe ich in den vergangenen Jahren auch engen Kontakt zu den lokalen Klima-Initiativen im Wahlkreis aufgenommen und pflege diesen auch weiterhin.
Auch wenn das EEG 21, so wie es inzwischen in Kraft getreten ist, noch Spielraum nach oben lässt, so sehe ich es doch als eine gelungene Weiterentwicklung seiner Vorgängerversionen an und stehe daher auch hinter seiner Verabschiedung. Es trägt eindeutig die Handschrift der SPD und steht trotz zahlreicher unterschiedlicher Positionen in der Regierungskoalition zu diesem Thema dank der SPD für eine wirkliche Energiewende und damit für modernen und ambitionierten Klimaschutz.
Wir hoffen darüber hinaus im ersten Halbjahr 2021 noch weitere Verbesserungen im EEG zu erreichen. Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner konnten wir uns auf einen Entschließungsantrag einigen, der eine Wiederbehandlung einiger strittiger Themen in den kommenden Monaten vorsieht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Rosemann