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Martin Rosemann
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Frage von sylva L. •

Frage an Martin Rosemann von sylva L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Rosemann,

Was tut die SPD gegen den Raubzug der Banker mit CUM EX Geschäften? Ich finde es einen unglaublichen Skandal, daß diese kriminellen Vorgänge nicht ins Zentrum der Politik gerückt werden. Mit den gestohlenen 30 Milliarden - wieviele weiß wohl niemand so genau - könnte man sehr gut die Alten- und Kranken Pflege wesentlich verbessern!!! Wer kümmert sich um die verlorenen Milliarden? Wer sind diese Kriminellen? Wo finden wir die Namen? Wann werden sie angeklagt? Wie bekommen wir unser Geld zurück? Was hat die SPD dafür getan und was beabsichtigen Sie dafür zu tun?

Mit freundlichen Grüßen
Sylva L.

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Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie auf die hohen Steuereinbußen durch Cum Ex-Geschäfte hinweisen und danach fragen, ob die Verantwortlichen auch zur Rechenschaft gezogen werden. Gerne möchte ich dazu Stellung nehmen.

Vorab möchte ich allerdings festhalten, dass auch ich über Cum-Ex-Geschäfte und die Verursacher verärgert bin. Diese Taten sind keine Kavaliersdelikte, sondern Steuerbetrug in großem Stil. In der Tat handelt es sich um Steuern, mit denen man viel Sinnvolles finanzieren könnte. Ich werde alles mir in meinem Amt Mögliche dafür tun, dass die Möglichkeiten zu solchen oder ähnlichen Betrügereien in Zukunft gänzlich beseitigt werden, dass Verdachtsfällen intensiv nachgegangen und alle Betrüger konsequent strafrechtlich belangt werden.

Bei Cum-Ex-Geschäften werden Aktien rund um den Dividendenstichtag sehr rasch gekauft und verkauft. Sie waren in der Vergangenheit in Deutschland unter anderem deshalb möglich, da die Stelle, die die Dividendensteuer einbehalten hat, und die Stelle, die die Steuererstattung vorgenommen hat, nicht die gleiche waren. Durch eine umfassende Reform des Systems der Kapitalertragssteuererhebung und -erstattung wurden diese und andere Schwachstellen im Jahr 2012 beseitigt. Cum-Ex-Geschäfte sind deshalb in Deutschland nicht mehr möglich.
Die SPD-Bundestagsfraktion und ich als eines ihrer Mitglieder fordern eine rückhaltlose Aufklärung dieses Steuerbetrugs und eine Bestrafung aller Beteiligten. Für die Aufklärung und rechtliche Verfolgung von illegalen Cum Ex-Geschäften sind die Staatsanwaltschaften und Gerichte verantwortlich. Da es sich bei den Cum-Ex-Geschäften um sehr komplexe Geschäfte handelte, werden die strafrechtliche Verfolgung und die gerichtliche Aufarbeitung noch Jahre in Anspruch nehmen. Doch festzuhalten ist, dass sie zurzeit konsequent verfolgt und geahndet werden.

Bekannt ist, dass es sich um Banken, Kanzleien und Investoren handelte, die Cum Ex-Geschäfte durchführten. Ich kann und darf weder zu den Namen, noch zu Details der einzelnen Ermittlungsverfahren Auskunft erteilen. Es gilt grundsätzlich bei der Berichterstattung über laufende Strafverfahren, dass die Nennung des vollen Namens des/der Angeklagten nicht zulässig ist. Auch aus dem Bundeszentralregister, in dem strafgerichtliche Verurteilungen eingetragen sind, können nur die Betroffenen selbst sowie zuständige Behörden Auskunft über die dort gespeicherten Daten erhalten. Auch der Bundesregierung liegt – soviel ich weiß – keine Gesamtübersicht zur Anzahl und über den finanziellen Umfang von Anklagen und Ermittlungsverfahren zu Cum Ex-Geschäften vor.

Werden im Rechtsverfahren Steuerhinterziehungen festgestellt, so müssen die hinterzogenen Steuern mit Zinsen von den Schuldigen zurückgezahlt werden. Außerdem werden Strafgelder oder eine Freiheitsstrafe verhängt. Das Bundeszentralamt für Steuern bewertet die Erfolgsaussichten, noch ausstehende Auszahlungen aus Cum/Ex-Gestaltungen für den Fiskus zurückzuerlangen, als durchaus positiv.

Als SPD legen wir Wert darauf, dass die zuständigen Stellen des Bundes und der Länder für die Aufklärung des Steuerbetrugs die erforderliche Unterstützung erhalten. Nur so können die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen und der finanzielle Schaden für alle reduziert werden. Das entspricht auch meiner Vorstellung von Gerechtigkeit, denn es kann nicht sein, dass sich Einzelne auf Kosten der Allgemeinheit illegal bereichern. Aus den Fehlern der Vergangenheit müssen wir lernen. Darum setze ich mich auch zukünftig dafür ein, konsequent eine Null-Toleranz-Politik bei Steuerbetrug zu verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Rosemann

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