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Martin Rosemann
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Frage von Barbara D. •

Frage an Martin Rosemann von Barbara D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Rosemann,

Mit Ihrem Gesetz zur Erwerbsminderungsrente gratulieren wir vergessenen Erwerbsgeminderten vom Jahr 2001-2013 Ihnen sehr herzlich. Doch wir haben seid 2014 nichts von Ihren Verbesserungen gehabt. Seid 2014 wurde immer vergessen,das es uns auch noch gibt. Wann bekommen wir endlich eine Verbesserung unserer Rente? Sie sagen doch immer, wir sind nicht freiwillig in Rente gegangen. Das sind wir auch nicht, warum bekommen Teil-Erwerbsgeminderte eine höhere Rente, wie ich Sie Heute nach 17 Jahren ? Meine Netto Rente ist 345,52 Euro, die Rentenerhöhung dieses Jahr war Netto :11,19 Euro, also 1,19 Euro mehr wie Hartz 4 Empfänger. Dafür habe ich 20 Jahre gearbeitet und neben meiner Arbeit einen Angehörigen gepflegt. Ist das soziale Gerechtigkeit? Sozialer Frieden wird durch diese ungerechten Rentenreformen nicht gefördert!

Mit freundlichen Grüßen

B. D.

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Antwort von
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Sehr geehrter Frau D.,

mit Ihrer Kritik stehen Sie nicht alleine da. Wir bekommen viele Briefe mit diesem Anliegen von Menschen, die in der gleichen Situation sind. Und Sie haben Recht: Eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen ist keine freiwillige Entscheidung, man ist krank, kann nicht mehr arbeiten und hat keine andere Wahl. Daher bin ich auch der Meinung, dass das Risiko der Erwerbsminderung finanziell gut abgesichert sein muss. Die Erwerbsminderungsrente haben wir daher in den letzten Jahren immer wieder verbessert. Aber wie Sie richtig schreiben, bezogen diese Verbesserungen sich nicht auf diejenigen, die schon Erwerbsminderungsrente beziehen. Die wiederkehrende Kritik der aktuellen Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten ist für uns nachvollziehbar. Deshalb wollen wir auch möglichst bald konkrete Vorschläge vorlegen, wie auch Menschen, die bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen und eben nicht von den Reformen ab 2014 profitieren, besser gestellt werden können.

Jedoch wird es nicht einfach werden hier eine gerechte Lösung zu finden, die sich dann auch umsetzen lässt. Ein individuelles Verfahren für den Bestand ist dabei fast nicht möglich. Man müsste wahrscheinlich eine Pauschalregelung finden, die aber auch wieder mit Ungerechtigkeiten verbunden sein kann. Dann würde sich die Frage anschließen, welche früheren Kohorten von Bestandsrentnern einbezogen werden sollen/ müssen. Das bedeutet: Zu unterschiedlichen Zeitpunkten, in denen Erwerbsminderungsrentner in Rente gegangen sind, gab es auch unterschiedliche rentenrechtliche Regelungen und es kommt daher auch zu unterschiedlichen Höhen von Erwerbsminderungsrenten im Bestand. Es gibt beispielsweise Bestandsrentnerinnen und -rentner, die keine Abschläge haben oder es gibt Bestandsrentnerinnen und -rentner mit einer Zurechnungszeit bis zum vollendeten 55. Lebensjahr.

Sie sehen, eine einfache Lösung gibt es nicht. Aber wir werden uns dafür einsetzen, dass wir hier weiter kommen und nach einer Lösung suchen, so dass auch Bestandsrentnerinnen und –rentner von den Verbesserungen profitieren können.

Viele Grüße

Martin Rosemann

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