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Martin Rosemann
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Frage von Bernhard M. •

Frage an Martin Rosemann von Bernhard M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Rosemann

Über TTIP, CETA und TiSA wird ja zur Zeit viel gesprochen und man kann sich inzwischen - wenigestens im Internet - einigermaßen informieren.

Zu einer Sache aber möchte ich gerne meine Abgeordneten befragen:

Was halten Sie von der "Sperrklinkenklausel"?

Mit Spannung sehe ich Ihrer Antwort entgegen und danke Ihnen schon jetzt dafür.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Meyer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Meyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Sperrklinkenklausel ist ein Instrument, das ein einmal vereinbartes Liberalisierungsniveau auf Dauer festschreibt. Allerdings können und werden sensible Bereiche von einer solchen Regelung in Freihandelsabkommen ausgenommen. Dazu gehören z.B. die öffentliche Daseinsvorsorge, Bildung, Gesundheit oder die Wasserversorgung. Sperrklinkenklauseln werden in TTIP zudem nur auf diskriminierende Regelungen angewandt, nicht aber auf die Regeln für den Marktzugang von ausländischen Dienstleistungsanbietern. Das bedeutet, dass die Regelungshoheit z.B. von Kommunen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge durch eine solche Klausel nicht beeinträchtigt wird und dadurch jede Kommune auch weiterhin Monopole wiederherstellen oder exklusive Rechte neu einräumen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Martin Rosemann MdB

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