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Martin Rosemann
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Frage von Thomas B. •

Frage an Martin Rosemann von Thomas B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Herr Dr. Rosemann,
mit einiger Skepsis habe ich die Pläne der Bundesregierung zur Rentenreform verfolgt. Die Idee einer allgemeinen Grundsicherung im Alter ist dabei durchaus zu begrüßen. Leider greift die Regelung erst nach 45 Beitragsjahren. Hier scheint die Koalition leider die "unbedeutende" Gruppe der Studenten völlig vergessen zu haben. Da man in der Regel mit Anfang 20 studieren geht und die Regelstudienzeiten bei durchschnittlich 5 Jahren liegen, ist man mit Mitte/Ende 20 fertig. Wenn man danach direkt einen sozialversicherungspflichtigen Job bekommt, muss man ja nur noch bis zum Alter von 70 Jahren arbeiten, um Anspruch auf die geplante Grundsicherung zu haben. Dieses System ist aus meiner Sicht höchst unsozial. Zum einen soll man als zukünftiger "Leistungsträger" zunächst das Studium finanzieren (zur Not auch mit Krediten oder Nebenjobs) und dann in ein Rentensystem einzahlen, dass einem nicht mal eine Grundsicherung zusteht. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist die von der Koalition angestrebte Reform als sehr bedenklich einzustufen.
Wie beabsichtigt die Koalition in diesem Bereich noch nachzubessern?
Viele Grüße
Thomas

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Baumgarten,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen sehr gerne beantworte.

Sie sprechen in Ihrer Anfrage von einer allgemeinen Grundsicherung im Alter, die erst nach 45 Beitragsjahren greift. Das deutet für mich darauf hin, dass Sie zwei Reformvorschläge, die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren und die solidarische Lebensleistungsrente, vermischen.

Das jetzige Rentenpaket, das sich in der parlamentarischen Abstimmung befindet und zum 01.07.2014 in Kraft treten soll, sieht eine abschlagsfreie Rente für Beschäftigte mit 63 Jahren und 45 Beitragsjahren vor. Die Rente mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren soll vor allem die Leistungen von besonders langjährig Versicherten honorieren, die über Jahrzehnte hinweg durch Beschäftigung, selbständige Tätigkeit, Pflegearbeit sowie Kindererziehung ihren Beitrag zur Stabilisierung unseres gesetzlichen Rentensystems geleistet haben. Sie ist jedoch zu unterscheiden von einer allgemeinen Grundsicherung im Alter. Die Einführung einer armutsfesten solidarischen Lebensleistungsrente soll voraussichtlich bis 2017 erfolgen. Dabei gilt: Wer langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, Beiträge gezahlt hat (40 Jahre) und dennoch im Alter weniger als 30 Rentenentgeltpunkte Alterseinkommen (Einkommensprüfung) erreicht, soll durch eine Aufwertung der erworbenen Rentenentgeltpunkte bessergestellt werden. Die solidarische Lebensleistungsrente wir vor allem Geringverdienern, Menschen, die Angehörige gepflegt oder Kinder erzogen haben betreffen, da diese oft bedingt durch einen geringen Lohn weniger als 30 Entgeltpunkte erzielt haben. Akademiker werden – auch wenn sie eine kürzere Erwerbsphase haben – in den allermeisten Fällen von diesem Problem nicht betroffen sein, da sie mit einem wesentlich höheren Gehalt rechnen können und dadurch selbst in einer kürzeren Erwerbsphase mehr Entgeltpunkte ansammeln können.
Sollte es trotzdem Akademiker geben, die nach 40 Beitragsjahren keine 30 Entgeltpunkte erreichen, greifen auch für diese die Regelungen zur armutsfesten solidarischen Lebensleistungsrente. Durch eine Übergangsregelung würden bis zum Jahr 2023 sogar 35 Beitragsjahre ausreichen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort helfen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Rosemann

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