Frage an Martin Rosemann von Volker H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dr. Rosemann,
der Deutsche Qualifikationsrahmen, vom Kultusministerium, Wirtschafts- und Sozialverbänden auf Bundesebene erarbeitet, stellt eine Empfehlung zur Einstufung von Qualifikationen für lebenslanges Lernen dar.
Ich bin als Landesbeamter im Staatsdienst, genauer im mittleren technischen Dienst einer Justizvollzugsanstalt in Baden Württemberg als Meister tätig und war vorher, wie fast alle meiner Kolleginnen und Kollegen auch, in der freien Wirtschaft beschäftigt. Ein staatlich anerkannter Meisterabschluss der freien Wirtschaft war bei meiner Einstellung zwingend erforderlich. Mein Dienst kämpft seit mehr als 30 Jahren für die leistungs- und qualifikationsgerechte Anerkennung, die nach meiner Ansicht durch den DQR seit 2012 zweifelsfrei, durch die Einordnung in Stufe 6 von 8 möglichen Stufen, bestätigt ist. In der Praxis werden wir bei der Justiz von Baden Württemberg aber der Stufe 4 zugeordnet. Verschiedene Gespräche, auch auf höchster Landesebene, haben schon stattgefunden. Man verweigert dem technischen Dienst seine qualifikationsgerechte Anerkennung.
Deshalb meine Frage: Wie stehen Sie zu dem Deutschen Qualifikationsrahmen und würden Sie auf Bundesebene auch die Anliegen dieser Laufbahngruppen auf Länderebene, soweit Ihnen möglich, aktiv unterstützen?
Mehr Informationen über unseren Dienst können Sie auf den Internetseiten der BTBkomba Baden Württemberg, Fachgruppe Techniker im Strafvollzug , erhalten.
Hinweis: Ich bin seit ca. 4 Jahren im Vorstand der besagten Fachgruppe und werde ihre Antwort an die Mitglieder zur Kenntnis weiterleiten.
Ich wünsche Ihnen bei ihrem Wahlkampf viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Heim
(Mitglied im Vorstand der TiS)