Frage an Martin Rosemann von Claus Roderich M. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Rosemann,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 4.9.2013. Es fehlte jedoch noch die Antwort auf die zweite, zugegebener Maßen weniger auffallend gestellte Frage, außerdem kann man mit Ihrer Antwort auf die erste Frage auch nicht ganz zufrieden sein.
Zunächst konnten Sie auch keinen definitiven Namen für die geplante Quote angeben, sondern nur, was mit dem Begriff "Frauenquote" gemeint ist. Ein entsprechendes Gesetz ist ja noch nicht fertig, daher können Sie das auch gar nicht. Das ist also noch in der Schwebe, Ihre Antwort nehme ich aber positiv auf.
Wichtiger ist aber Ihre Aussage: "... die Quote explizit nur für ein Geschlecht festschreiben will -- das wäre auch verfassungsrechtlich gar nicht möglich."
Nun sehen Sie ´mal die folgende kleine Liste an:
- Bundes-Gleichstellungsgesetz, §4 (6): Frauen sind dann als unterrepräsentiert anzusehen, wenn der Frauenanteil an den Beschäftigten in den einzelnen Bereichen nach Absatz 3 jeweils unter 50 Prozent liegt.
Wenn Frauen überrepräsentiert sind, greift das Gesetz überhaupt nicht. Verfassungsrechtlich gar nicht möglich?
- Das Kind unverheirateter Paare bekommt automatisch den Namen der Mutter, außerdem ist sie erziehungsberechtigt, der Mann nicht.
Verfassungsrechtlich gar nicht möglich?
- Der Staat betreibt verschiedene einseitige Förderprogramme, z.B. das Professorinnen-Programm. Bewirbt sich ein Mann auf so eine Stelle, wird er abgewiesen; das entspricht einem Stellenangebot des Staats nur für Frauen. Dazu kommen verschiedene Gesetze in Betracht, z.B. ...
Bundes-Gleichstellungsgesetz, §6 (1) (falls die Universitäten zur unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung gehören): Die Dienststelle darf einen Arbeitsplatz weder öffentlich noch innerhalb der Dienststelle nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben.
Verfassungsrechtlich gar nicht möglich?
Es werden nicht nur verfassungsrechtlich korrekte Gesetze erlassen. Wollen Sie sich also für die gleichberechtigten Belange der Männer einsetzen?