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Martin Rosemann
SPD
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Frage von Anita Dr. S. •

Frage an Martin Rosemann von Anita Dr. S. bezüglich Familie

Die Große Koalition hat am 8. Dezember 2008 das Erbschaftssteuerreform-
gesetz verabschiedet. Es wäre zu erwarten gewesen, dass die Härten außerhalb der so genannten Kernfamilie abgemildert würden. Stattdessen wurde der Erbschaftssteuersatz neben einer geringen Erhöhung des Freibetrags um 13 % auf nunmehr 30 % erhöht für
Geschwister und alle übrigen Familienmitglieder. Dies ist absolut familienfeindlich und entspricht in keiner Weise den Zielen der von der SPD vorgegebenen Familienpolitik.
Gleichzeitig wurde der Erbschaftssteuerfreibetrag zum Beispiel für Witwen gegenüber dem für Geschwister auf das 25fache erhöht nämlich auf 500.000 € mit zusätzlicher Steuerfreiheit für eine Immobilie. Wie stehen Sie dazu?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Dr. Seitz-Jakubik,

zuerst möchte ich auf die Folgen der Steuerreform eingehen. Diese beinhaltet einen Freibetrag für Ehegatten in Höhe von 500 000 Euro (60% mehr als zuvor), für Kinder in Höhe von 400 000 Euro (ca. 200% mehr als zuvor) und für Enkel in Höhe von 200 000 Euro (400% mehr als zuvor). Darüber hinaus bleibt Wohneigentum, das weder vermietet oder verpachtet wird, steuerfrei für Ehegatten. Für Kinder gilt dies bis zu einer Wohnfläche von 200 qm.
Wie sie richtigerweise anmerken gelten diese Bestimmungen nur für die Kernfamilie. Geschwister und weitere Verwandte wurden nicht in diesen Rahmen aufgenommen, da es bestimmte Vorgaben bei der Entstehung der Steuerreform gab.
Zuerst wurde darauf Wert gelegt, dass die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer weiterhin auf dem gleichen Niveau bleiben wie in den Jahren vor der Reform. Dies war nötig, um den Ländern die finanzielle Ausstattung zu erhalten, die sie für Bildungs- und Zukunftsinvestitionen benötigen. Zudem musste abgewogen werden, welche Erben entlastet werden und warum.
Nun ist es so, dass durchschnittliche Vermögenswerte innerhalb der Kernfamilie (inklusive eingetragener Lebenspartner) auch zukünftig steuerfrei sind.
Um dies zu finanzieren musste zwischen den Kernfamilien und den anderen Verwandten sowie nicht-verwandten Erben wie z.B. Kirchen, Freunden und gemeinnützigen Einrichtungen, abgewogen werden, zudem war die Höhe der steuerfreien Beträge beim Erreichen der Vorgaben von Belang.
Dass Vermögensübertragungen außerhalb des engen Familienkreises nun stärker besteuert werden, liegt an den Einwänden der CSU. Diese setzte durch, dass Steuerfreiheit für Kinder und Ehegatten bei hochwertigen Grundvermögen politisch wichtiger anzusehen sei, als eine maßvolle Besserstellung der Geschwister und deren Kinder.

Für mich erscheinen niedrigere Freibeträge für die Erben hoher Vermögenswerte bei gleichzeitiger Erhöhung der Freibeträge für den erweiterten Verwandtenkreis als eine klügere, weil sozial gerechteren Entscheidung. Aufgrund des Zeitdrucks bei den damaligen Verhandlungen konnte die CSU ihre Forderungen leider durchsetzen. Dies bedaure ich. Dennoch sehe ich wenig Widerspruch zur Familienpolitik der SPD. Wir haben dadurch, dass wir die Erbschaftsteuer erhalten haben, den finanziellen Rahmen (4 Mrd. Euro) der Länder, die das Geld für Bildung und Forschung benötigen, gesichert. Dies kommt allen Familien zugute.

Mit freundlichem Gruß

Ihr Martin Rosemann

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