Frage an Martin Rosemann von Sebastian N. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Rosemann,
Sie schreiben "keine einzige Spende von einem Lobbyisten" - wie genau definieren Sie Lobbyist, dass Sie hier so sicher sein können?
Wie genau stellen Sie sich die politische Arbeit gegen Lobbyismus vor und die Abgrenzung zwischen Lobby und Experten? Was halten Sie beispielsweise davon, dass Mitarbeiter von Firmen beratend (oder aktiv als Leiharbeiter) für Behörden tätig sind und in dieser Funktion beispielsweise an der Ausarbeitung von Gesetzen mitbeteiligt sind?
Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Nerz
Sehr geehrter Herr Nerz,
im Gegensatz zu CDU und FDP, die sehr lukrative Beziehungen zur Wirtschaft pflegen, ist die SPD insbesondere auf Kreisverbands- bzw. Wahlkreisebene maßgeblich auf Spenden von Mitgliedern und Sympathisanten, also von Privatpersonen, angewiesen. Diese bezeichne ich mit gutem Gewissen nicht als Lobbyisten.
Hinsichtlich der Beteiligung von externen Fachleuten an Gesetzgebungsverfahren sehe ich noch keine grundsätzlichen Schwierigkeiten. Es hat sich im Gegenteil vielfach bewährt, dass Expertengremien den Bundestagsausschüssen und Fraktionen beratend zur Seite standen. Dazu kommt, dass diese natürlich nicht aus qua einer Spende in diese einflussreiche Position gekommen sind, sondern weil sie aufgrund ihrer Fachkenntnisse angefragt wurden.
Zweifellos besteht hier ein gewisses Missbrauchspotential, wenn die entsprechenden Personen versuchen, im Sinne ihrer Arbeitgeber zu agieren. Hier erwarte ich wiederum von den gewählten Abgeordneten in den Ausschüssen, dies nicht zuzulassen. Klar ist: beschlussfähig sind nur die Abgeordneten im Deutschen Bundestag, nicht die beratenden Experten. Es liegt also in der Verantwortung der Fraktionen, nur Vorlagen zu beschließen, die im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger und nicht im Sinne einzelner Unternehmen sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Rosemann