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Antwort von Martin Lindner
FDP
• 07.11.2012

(...) nach der bisherigen Entwurfsfassung des Jahressteuergesetzes 2013 ist es tatsächlich so, dass Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht als verfassungsfeindlich eingestuft werden, nicht mehr von den Steuervergünstigungen wegen ihrer Gemeinnützigkeit profitieren können. Dies gebietet schon der Grundgedanke einer wehrhaften Demokratie; verfassungsfeindliches Verhalten darf nicht auch noch mit Steuergeldern unterstützt werden. (...)

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