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Martin Lindner
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Frage von Rainer H. •

Frage an Martin Lindner von Rainer H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Lindner,

sind Sie bereit die Volksinitiative "Frische Luft für Berlin", http://www.frischeluftfürberlin.de/, die sich für einen besseren Nichtraucherschutz in Berlin einsetzt, zu unterstützen? Wenn ja, wie wird ihre Unterstützung aussehen? Wenn nein, warum nicht? Der Tabakkonsum ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko unserer Zeit. 33 Prozent der Erwachsenen in Deutschland rauchen. Das durchschnittliche Einstiegsalter in den Zigarettenkonsum liegt bei etwa 13 Jahren. Jährlich sterben an den direkten Folgen des Rauchens etwa 140.000 Menschen. Hinzu kommen nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums rund 3.300 Nichtraucherinnen und Nichtraucher, die durch die Folgen des Passivrauchens sterben. Die volkswirtschaftlichen Kosten des Rauchens für die Gesellschaft werden auf 18,8 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Im langfristigen Vergleich der Daten des Mikrozensus zum Rauchverhalten ist in der Erwachsenenbevölkerung nur ein geringfügiger Rückgang im Nikotinkonsum festzustellen. siehe: http://www.bundesgesundheitsministerium.de/cln_178/nn_1195892/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/D/Glossar-Drogenbeauftragte/Tabak_20Situation_20in_20Deutschland.html

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Herrmann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Hermann,

der Schutz der Nichtraucher vor gefährlichem Tabakrauch ist ein wichtiges gesundheitspolitisches Ziel der FDP-Bundestagsfraktion. Die geltenden Nichtraucherschutzgesetze wie auch die Präventionsarbeit ganz besonders bei Kindern und Jugendlichen sind daher wichtige Beiträge zum Schutz der Menschen vor den Gefahren von Tabakprodukten. Doch Genussmittel, und als solche muss man Tabakprodukte auch betrachten, sind immer Bestandteil unserer Gesellschaft und Kultur gewesen. Deren Konsum liegt in der Eigenverantwortung des Einzelnen. Das Bewerben und Verkaufen dieser legalen Produkte muss daher weiterhin möglich sein. Natürlich ist das Ergebnis des Volksentscheids zum Nichtraucherschutz in Bayern ist zu respektieren. Es ist jedoch bedauerlich, dass sich die Menschen in Bayern für ausufernde Verbote und gegen die Wahlfreiheit entschieden haben.
Denn bei der Abstimmung ging es in erster Linie nicht um den Schutz der Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens, sondern darum, ein legales Genussmittel in der Öffentlichkeit zu stigmatisieren. Die Gefahrstoffbelastung, der Nichtraucher durch Umgebungsrauch tatsächlich ausgesetzt sein könnten, wird von Wissenschaftlern im Übrigen sehr unterschiedlich bewertet.

Tatsache ist: Viele Menschen fühlen sich durch Rauch schlicht gestört. Dem muss Rechnung getragen werden. Daher bedarf es allgemein verträglicher Regelungen, die allen Interessen und der Freiheit aller gerecht werden. Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden, besonders solchen in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, sind richtig. Denn im Gegensatz zum Besuch einer Kneipe ist der Besuch einer Behörde mitunter zwingend und somit alternativlos. Doch kein Nichtraucher wird gezwungen, Raucherkneipen zu betreten. Im Sinne der Wahlfreiheit der Menschen und der freien Berufsausübung sollte jeder Wirt selbst entscheiden können, ob in seiner Kneipe geraucht werden darf oder nicht. Allerdings muss der Wirt klar von außen kennzeichnen, ob sein Lokal eine Rauchergaststätte ist oder nicht und sich an die Regeln der Ausnahmegenehmigungen halten. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom Juli 2008 aufgezeigt, wie ein solcher Interessenausgleich funktionieren kann.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Lindner