vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir unter Martin.Haller@spd.landtag.rlp.de weitere Informationen zu den Fällen zukommen lassen könnten.
(...) Wir setzen uns daher für eine bundeseinheitliche Lösung und keine punktuelle Änderung der Beihilfeverordnung des Landes ein, damit alle Beamtinnen und Beamte generell die gleichen Wahlmöglichkeiten erhalten. (...)
(...) Zur geltenden Rechtslage ist auszuführen, dass in der Bundesrepublik Deutschland der Schwangerschaftsabbruch in § 218 StGB geregelt ist. Hierin wird ausgeführt, dass ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Schwangerschaftswochen rechtswidrig ist, aber straffrei bleibt, wenn die Frau den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch die Bescheinigung einer anerkannten Beratungsstelle eine mindestens drei Tage zurückliegende Schwangerschaftskonfliktberatung nachgewiesen hat und der Abbruch von einem Arzt vorgenommen wird. Weiterhin wird der Schwangerschaftsabbruch als straffrei und rechtmäßig definiert, sollte die Abtreibung mit einer medizinischen Indikation (bspw. (...)
(...) wie meine Kollegin Heike Raab bereits per Pressemitteilung vom 1.3.2011 richtigstellte, ist das Regierungsprogramm der SPD Rheinland-Pfalz eindeutig in Bezug auf Netzsperren. Auf Seite 41 des Regierungsprogramms der SPD Rheinland-Pfalz kann man nachlesen: Wir werden für das Löschen unzulässiger Internet-Inhalte eintreten. (...)
(...) Hieraus ergibt sich ein Spannungsverhältnis, dass in jedem Einzelfall bei Verstoß gegen vereinbarte Loyalitätspflichten einer tiefen und umfangreichen Abwägung der gegenläufigen Interessen bedarf, bei der auch die vom Beschäftigten ausgeübte Tätigkeit sowie die beruflichen Entwicklungschancen einbezogen werden müssen. Es ist daher zu begrüßen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im September letzten Jahres wegweisend in diesem Sinne die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Kirchen gestärkt hat.