Wann und ob die Änderungen in der Migrations- und Fluchtpolitik durchgeführt wird? Wann wird die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht?
Sehr geehrter Herr Hahn,
ich habe eine Frage bezüglich der Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft. Diesen Punkt wurde in Koalitionsvertrag reingenommen, aber seitdem hat man gar nichts über das Thema gehört.
Es ist mir klar, dass zurzeit viel wichtigere Themen auf der Agenda stehen, aber dürfen wir, diejenigen, die in Deutschland über mehrere Jahre wohnen, brav Steuern zahlen, für die Deutschland jetzt die tatsächliche Heimat ist, noch hoffen, dass es eingeführt wird?
Man hört von allen Ecken, dass es Fachkräftemangel gebe. Ich arbeite als Ingenieurin und hätte jetzt eine Möglichkeit, da ich berufsbegleitend mich weiterbilde für 9 Monate für einen Doppelten-Abschluss in meinem zweiten Master nach Kanada zu gehen. Das ist aber für mich kaum machbar, da dadurch ich meine Niederlassung erlöscht bekomme und darf nicht mehr nach Deutschland einreisen, wo jetzt meine Leben ist. Und es geht mir so mit einer Ingenieurstelle und C2-Deutschkenntnisse.
Vielen Dank vorab für die Antwort.
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die Sie mir per Abgeordnetenwatch haben zukommen lassen.
Das Staatsangehörigkeitsrecht ist in Deutschland Kompetenz des Bundes. Daher kann in diesem Bereich auch nur der Bund tätig werden.
In der Tat ist es der neuen Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, das Staatsangehörigkeitsrecht umfassend zu erneuern. Dazu gehört unter anderem die Mehrfachstaatsangehörigkeit, bei der eine Person eine Einbürgerung spätestens nach fünf Jahren, eine Niederlassungserlaubnis nach drei Jahren erhalten werden kann.
Ich begrüße die Ziele der Bundesregierung und bin fest davon überzeugt, dass die Bundesregierung das Thema des Staatsangehörigkeitsrechtes gemeinsam mit den Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag bald angehen wird.
In der Tat ist es so, dass wenn sich eine Person länger als in sechs Monaten nicht in Deutschland aufhält, die Aufenthaltsgenehmigung erlischt. Jedoch kann die zuständige Ausländerbehörde diese Frist von sechs Monaten verlängern, falls der Grund der Ausreise nur befristet ist, aber länger als sechs Monate andauert. Auch das Aufenthaltsgesetz beinhaltet verschiedene Gründe, bei denen es möglich ist, das Auslaufen der Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern, dies sollte aber von der zuständigen Ausländerbehörde bestätigt werden.
In Ihrem Fall können Sie sich mit der für Sie zuständigen Behörde in Kontakt setzen und den Antrag stellen, dass Ihre Niederlassungserlaubnis nicht nach sechs Monaten erlischt. Sie reisen für insgesamt neun Monate aus und möchten danach wieder nach Deutschland zurückkehren. Ich gehe davon aus, dass Ihre Niederlassung während Ihres Aufenthaltes in Kanada weiterhin gilt.
Mir persönlich ist es ein großes Anliegen, dass der Fachkräftemangel, den Sie ebenfalls erwähnt haben, behoben wird. Dafür setze ich mich auf Landesebene ein. Daher freue ich mich, wenn Sie sich dazu entschieden haben, nach Ihrer Weiterbildung in Kanada wieder nach Deutschland zurückzukehren.
Falls Sie die Weiterbildung in Kanada antreten, wünsche ich Ihnen dafür viel Erfolg und alles Gute!
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hahn