
(...) Grundsätzlich ist es aus Sicht des Verbraucherschutzes sinnvoll, allergen wirksame Duftstoffe in Kosmetika zu kennzeichnen und Allergiker die Möglichkeit zu geben, Kosmetika zu vermeiden, in denen die für sie problematischen Duftstoffe enthalten sind. Bisher gibt es eine solche Kennzeichnungspflicht für 26 Duftstoffe. (...)