Wie unterstützen Sie den Koalitionsvertrag Bildung (Bund) in SH:„Gleichwertige berufliche Qualifikationen erkennen wir für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst an.“
Sehr geehrter Herr Habersaat,
Sie sind Mitglied im SH-Bildungsausschuss. Der Koalitionsvertrag (Bund) ist sicherlich auch in Abstimmung mit den Ländern (hier SH:SPD) entstanden.
Wie werden Sie den Vertrag für SH umsetzen? Welche beruflichen Qualifikationen sind konkret für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst (gehobener/höherer Dienst) geeignet und sollten in den Laufbahnverordnungen- neben den Hochschulabschlüssen- berücksichtigt werden? Letztendlicher Bildungsmaßstab ist- unabhängig von den Hochschulen- die Verortung als Beamter im öffentlichen Dienst.
Gerne höre ich von Ihnen
Beste Grüße
Joachim S.
Sehr geehrter Herr S.,
die neue Bundesregierung hat sich vorgenommen, die Durchlässigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu verbessern. Dieses Vorhaben verfolgt die SPD auch in Schleswig-Holstein.
Wir wollen die berufliche Orientierung in den allgemeinbildenden Schulen verstärken und die Jugendberufsagenturen ausbauen. Wir werden eine landesweite Schulentwicklungsplanung für die beruflichen Schulen einführen und in „kritischen Berufsfeldern“ kleine Klassen ermöglichen, damit sich der Nachwuchsmangel nicht dadurch verschärft, dass zuständige Berufsschulen schlecht erreichbar sind. Wir wollen das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) zu einem wichtigen Interessenvertreter und Leuchtturm für die Berufliche Bildung machen. Wir streben weitere Kooperationen zwischen Beruflichen Schulen und Hochschulen an und wollen das Projekt einer beruflichen Hochschule nach Hamburger Vorbild prüfen.
Wenn im Berliner Koalitionsvertrag steht, dass gleichwertige berufliche Qualifikationen für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst anerkannt werden sollen (S.67), sollte das sicherlich von Bund und Ländern gleichermaßen umgesetzt werden. Ich gehe davon aus, dass die Bundestagsfraktionen hier mit einem Vorschlag auf die Länder zukommen, wenn Novellierungen im Beamtenrecht erforderlich werden. Mehr, als im Koalitionsvertrag steht, habe ich dazu derzeit nicht in meiner Schublade.
Viele Grüße
Martin Habersaat