Energieausbau entgegen BNetzA-Vorgaben
Sehr geehrter Herr Habersaat,
lt. BNetzA-Aussage (sind) „alle Umweltaspekte genau zu betrachten. Besonderes Augenmerk … dabei auf Menschen und Gesundheit, Tiere und Pflanzen, Grund und Boden“ (Quelle: www.netzausbau.de/wissen/umwelt) Aber TA-Lärm erlaubt Überschreitung auf bis 90 dB in Wohngebieten (Quelle: TA Lärm, BImSchG). Was tun Sie zur Umsetzung der BNetzA-Aussage zur Vermeidung von Lärmimmissionen, zum Schutz der Menschen?
Für geplante Multi-Terminal-Hub-Errichtung wird Naturschutz nicht beachtet, Lebensraum vieler Tiere (auch geschützte Arten) wird zerstört. Knicks müssen eingeebnet werden trotz Biotop-Schutz und Charaktermerkmal Schleswig-Holsteins. Naturschutzgebiete (Natura 2000) sollen bebaut werden. Was tun Sie, um uns und die Natur zu schützen?
Abstände zur Wohnbebauung sollen tlw. 10 bzw. 80 m (Quelle: Tennet) betragen. Erhebliche Immissionen werden befürchtet. Warum gibt es keine gesetzliche Regelung? Werden Sie das vorantreiben?
Danke für Ihre Antwort.
Sehr geehrte Frau S.,
insgesamt müssen (natürlich) alle Regelungen zum Planungs- und Bauordnungsrecht eingehalten werden, auch bei einem so wichtigen Großprojekt wie dem bundesweiten Trassenausbau. Der Netzausbau muss sein, um die Energiewende zu schaffen und dient letztlich auch dem Natur- bzw. dem Klimaschutz. Der Zweck heiligt aber nicht alle Mittel. Gerade die Behörden vor Ort müssen dabei insbesondere in konkreten Belangen von Natur und Mensch hinsehen und zu einem rechtmäßigen Ausgleich in der Abwägung kommen, insbesondere in Fragen der Verhältnismäßigkeit. Da gibt es auch zahlreiche gesetzliche Regelungen, die abzuwägen sind. Diese sind allerdings Fragen des jeweiligen Einzelfalles, und hier wird es (leider) nicht nur Gewinner geben.