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Martin Habersaat
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Frage von Andrea W. •

Frage an Martin Habersaat von Andrea W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Damen und Herren,

da mir über die zuständigen Hotlines nicht weitergeholfen werden konnte, wende ich mich in folgender Angelegenheit an Sie:
Mein Mann hat am 28.12.2020 einen schweren Herzinfarkt erlitten und ist seitdem nach Aussage seiner Ärzte ein Hochrisikopatient für Covid 19. Außerdem ist er Vater zweier schulpflichtiger Kinder und Mann einer Lehrerin; folglich ist er durch seine Lebensumstände einem deutlich erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt.
Laut gültiger Liste der StIKo würde er aber erst in die dritte Gruppe der zu Impfenden fallen, also gemeinsam mit allen 60-Jährigen oder Lehrern, unabhängig von deren Gesundheitszustand.
Da es sicher Härtefallregelungen für Personen gibt, die in einem sehr riskanten Verhältnis aus individuellem gesundheitlichem Risiko und der familiären Gefährdung leben, möchte ich Sie bitten, wie ich vorgehen kann, um für meinen Mann einen Impftermin zu erhalten, der der besonderen Situation gerecht wird.

Vielen Dank für Ihre Mühen.

Mit freundlichen Grüßen

A. W.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Wokel,

die Frage, wer bei knappem Impfstoff zuerst geimpft werden darf, zählt momentan zu den am schwierigsten zu beantwortenden. Um dieses Thema aus dem tagespolitischen Streit herauszuhalten, stützen sich diesbezügliche Entscheidungen auf die von der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut veröffentlichten Empfehlungen. In der dazugehörigen Pressemitteilung schreibt das RKI:

„Modellrechnungen zeigen, dass durch die Impfung dann die meisten schweren Erkrankungen und Todesfälle verhindert werden, wenn die Impfung zuerst Menschen ab 80 Jahren angeboten wird. Gerade in Alten- und Pflegeheimen werden viele Ausbrüche und Todesfälle beobachtet: Durch eine zielgerichtete Impfung dieser beiden Personengruppen – Menschen über 80 Jahre und Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen – können auch die meisten Krankenhauseinweisungen verhindert und Krankenhäuser spürbar entlastet werden. Bei begrenzten Impfstoffdosen muss – auf Grundlage ethischer Prinzipien und wissenschaftlicher Evidenz – eine Priorisierung vorgenommen werden. Die STIKO priorisiert in ihrer Empfehlung verschiedene Gruppen entsprechend ihres Risikos und weist diesen unterschiedliche Priorisierungsstufen zu. Dazu zählen auch Personen mit Vorerkrankungen. Sie haben ebenfalls ein erhöhtes Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken. Je nach Vorerkrankung ist dieses Risiko jedoch sehr unterschiedlich und meist deutlich geringer als bei hochbetagten Menschen.“

Härtefallregelungen aufgrund von Vorerkrankungen sind mir bisher nur bei Onkologie-Patient*innen bekannt. Wenn die behandelnden Ärzte keine Möglichkeiten sehen, weiß ich leider auch keinen anderen Weg. Letztendlich, hoffe ich, wird mit dem seit dem 6.1. zugelassenen Impfstoff des US-Herstellers Moderna bald ein höheres Tempo erreicht. Besonders wichtig wird auch die Zulassung des AstraZeneca-Impfstoffes sein, weil der wohl auch in Arztpraxen verimpft werden kann.

Viele Grüße aus der Reinbeker Nachbarschaft
Martin Habersaat

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