Frage an Martin Gödecke von Jörg F. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Gödecke,
als Bewohner des Amtes Neuhaus interessiert es mich, wie Sie zur Realisierung und Umsetzung des Bauvorhabens der Elbbrücke Darchau / Neu Darchau stehen und welche Chance Sie sehen, das Amt endlich in den Landkreis Lüneburg auch Straßentechnisch zu integrieren? Die Umsetzung des Bauvorhabens wurde ja bisher immer aus bürokratischer Sicht blockiert.
Mit freundlichen Grüßen,
Jörg Fleischhauer
Sehr geehrter Herr Fleischhauer,
leider ist die Brücke, obwohl lange von den Parteien und Landesregierung versprochen, noch nicht gebaut.
Das Bauvorhaben ist nur gescheitert, weil sich die Politik in den Verwaltungsablauf eingemischt hat. Von der Landesregierung wurde der Landkreis Lüneburg beauftragt, die Planung durchzuführen obwohl das Gebiet nicht zum Landkreis Lüneburg gehört. Aus diesem Grund hat das Oberverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Lüneburg, mit dem der Neubau einer Elbbrücke bei Neu Darchau ermöglicht werden sollte, als ist rechtswidrig eingestuft. Siehe u. a. Auszüge aus der Urteilsbegründung:
Der Landkreis Lüneburg sei für die Planfeststellung nicht zuständig, die Zuständigkeitsbestimmung durch das Ministerium nichtig. Dies ist fehlerhaft. Der Landkreis Lüneburg ist nicht der sachlich zuständige Straßenbaulastträger für die Errichtung der gesamten Brücke. (Aktenz: 5 A 261/05 u.a.)....
Jeder Auszubildende in der Verwaltung lernt als erstes, ob und welche Behörde für eine Erteilung eines Verwaltungsaktes zuständig ist, um nicht rechtswidrige Verwaltungsakte zu erstellen und unnötige Arbeit zu vermeiden.
Da sich hier aber Politiker profilieren wollten und auch politische Verwaltungsbeamte nicht die Zivilcourage hatten sich dagegen zu wehren, sind Steuergelder vergeblich ausgegeben worden und die Verantwortlichen zeigen mit dem Finger zu unrecht auf das OVG.
Es ist das Versagen der Landesregierung, darum haben wir noch keine Elbbrücke.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Gödecke