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Martin Gerster
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Frage von Josef R. S. •

Frage an Martin Gerster von Josef R. S. bezüglich Wirtschaft

Staatsrechtler halten den geplanten dauerhaften Euro-Rettungsschirm (ESM) für verfassungswidrig!

Sehr geehrter Herr Gerster,

wie stellen Sie sich zum ESM-Vertrag?

Dieses Institut, das dadurch entsteht, verwaltet den 700 Milliarden Euro schweren permanenten europäische Rettungsschirm, und hebelt die tragenden Prinzipien von Demokratie und Republik aus.
Die Kontrolle durch ein unabhängiges Parlament und durch eine unabhängige Justiz,
das Volk als höchster Souverän,
die prinzipielle Rückholbarkeit aller politischen Entscheidungen
diese Möglichkeiten sind im ESM Vertrag nicht vorgesehen.

Können Sie das verantworten?

Mich interessiert Ihre Meinung dazu.

Mit freundlichen Grüßen

Josef R.Schuler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schuler,

vielen Dank für Ihre Frage, deren verspätete Beantwortung ich zu entschuldigen bitte. Ich habe dem ESM zugestimmt, obwohl ich mir der aus verschiedenen Richtungen geäußerten Kritik an den beschlossenen Maßnahmen bewusst bin. In der rechtlichen Bewertung ist das letzte Wort noch nicht gesprochen und auch die Rechtswissenschaft ist sich diesbezüglich - wie in vielen komplexen Fragen des Staatsrechts - keineswegs einig. Gerne möchte ich Ihnen die Motive hinter meinen Abwägungen erläutern.

In der Tat geht Deutschland im Zuge der Rettungsmaßnahmen für den Euroraum erhebliche finanzielle Risiken ein. Diese Risiken erscheinen mir jedoch vertretbar - denn sie sind nicht nur ein politisch notwendiges Signal der innereuropäischen Solidarität, sondern zugleich auch ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft. Etwa 40 Prozent der deutschen Exporte gehen in die Eurozone, wodurch in Deutschland mehr als drei Millionen Arbeitsplätze gesichert werden. Im Jahr 2010 belief sich der positive Effekt der Währungsunion für die deutsche Wirtschaft auf 165 Milliarden Euro, was 6,4 Prozent der Wirtschaftsleistung entspricht. Die Stabilität des Euros und unserer Partnerländer liegt daher vor allem im deutschen Interesse, da uns ein Zusammenbruch der Währungsunion aller Voraussicht nach am härtesten treffen würde.

So viel zu den ökonomischen Hintergründen, die mich letztlich zur Zustimmung bewegt haben. Ich teile aber in bestimmten Punkten Ihre Skepsis: So sind die von Ihnen aufgeworfenen Fragen der demokratischen Kontrolle in der Tat von zentraler Bedeutung, weshalb die SPD sich im Zuge der Debatte um den ESM stets konsequent für eine möglichst weitgehende parlamentarischer Beteiligung eingesetzt hat (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6161, Punkt 6).

Ein zentraler Punkt, um den die Debatte kreist, ist die Frage, inwieweit ESM und Fiskalpakt als Angelegenheiten der europäischen Union einzustufen sind. Einiges spricht dafür die Sachverhalte - wie vom Bundesrat und der Mehrzahl der dort gehörten Experten gefordert - http://www.bundesrat.de/cln_101/nn_8396/SharedDocs/Auschuesse-Termine-To/eu/termine-to/2012-04-25-Politische-Stenografische-Niederschrift.html - als europäische Angelegenheit im Sinne des Art. 23 GG einzustufen. Das hätte zur Folge, dass hinsichtlich der parlamentarischen Beteiligung zumindest auf den Standard der bereits geltenden Mitwirkungsrechte aufgebaut werden könnte.

Die Bundesregierung bestreitet, dass der ESM-Vertrag eine europäische Angelegenheit ist und verortet ihn gänzlich im Völkerrecht, wodurch eine Ratifikation mit einfacher Mehrheit nach Art. 59 GG ermöglicht werden soll. Die anhängigen Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht werden in dieser Hinsicht hoffentlich mehr Klarheit bringen - wobei ich es bedauerlich finde, dass die Bundesregierung nicht bereit war, wenigstens Teile der auf mehr Parlamentsbeteiligung abzielenden Kritik bereits im Vorfeld aufzugreifen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Gerster

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