Sehr geehrter Herr Gerster, welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um eine grundgesetzkonforme Alimentation der Bundesbeamten zu erreichen? Die Bundesländern haben bereits Maßnahmen ergriffen.
Kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung Grenzen der Gesetzgebung aufgezeigt, indem es den 2. Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt hat.
Dennoch arbeitet die Bundesregierung mit dem BBVAngG an einem weiteren Gesetzentwurf, gegen den erhebliche und fundierte verfassungsrechtliche Bedenken bestehen.
Dazu verweise ich auf die Stellungnahme des Deutschen Richterbundes. "Der Gesetzentwurf des BMI zur Herstellung einer amtsangemessenen Besoldung erfüllt die Erwartungen nicht. Er widerspricht in wesentlichen Teilen dem Grundgesetz und ist auch personalwirtschaftlich fragwürdig."
https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/5-2023
Die aktuellen Versuche zur Herstellung einer angemessenen Alimentation der Bundesbeamten scheint mir daher sehr risikobehaftet. Vor diesem Hintergrund haben die Länder bereits Regelungen getroffen, die den nicht verfassungskonformen Zustand der Alimentation zu mitigieren.
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihnen dazu aktuell nur mitteilen, dass sich die genannte Stellungnahme des Deutschen Richterbundes auf den Referentenentwurf des BMI vom 11.09.2023 bezieht. Die Arbeit hierzu ist noch nicht abgeschlossen, eine regierungsinterne Abstimmung steht daher ebenfalls noch aus.
Erst wenn ein Kabinettsbeschluss vorliegt und als Regierungsentwurf dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird, beginnt das parlamentarische Verfahren. Ich kann Ihnen aber zusichern, dass wir den Entwurf im Bundestag dann sehr genau prüfen und intensiv beraten werden, um den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation Rechnung zu tragen.
Freundliche Grüße
Martin Gerster