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Martin Gerster
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Frage von Markus W. •

Frage an Martin Gerster von Markus W. bezüglich Finanzen

Guten Tag Herr Gerster,

ich beschäftige mich im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit mit dem Thema der Neukonzeptionierung der Kommunalfinanzen unter Berücksichtigung einer Gewerbesteuerabschaffung.

Bei meinen Recherchen bin ich nun auf ein kleines Problem gestoßen, auf der Internetseite des BMF lassen sich zwar sämtliche Steuereinnahmen durch die Gewerbesteuer seit 1950 nachlesen, aber interessant in diesem Zusammenhang sind die tatsächlichen steuerlichen Mehreinnahmen durch die Gewerbesteuer.

Da die Gewerbesteuer bei Personenunternehmen nach § 35 EStG auf die tarifliche Einkommensteuer angerechnet werden kann, dies ist seit dem Veranlagungszeitraum 2008 bis zu einem Hebesatz von ca. 400 % im Regelfall vollständig möglich, sind die tatsächlichen Mehreinnahmen durch die Gewerbesteuer doch um einiges geringer.

Liegen Ihnen als Mitglied des Finanzausschusses Zahlen oder Schätzungen vor, in welcher Größenordnung sich die Einkommensteuerausfälle durch die Anrechnung nach § 35 EStG belaufen? Von besonderem Interesse ist natürlich die Entwicklung nach dem Systemwechsel im Jahr 2008 (die Gewerbesteuer als nichtabziehbare Betriebsausgabe, dafür aber eine erhöhte Anrechnung auf die Einkommensteuer)

Vielen Dank für Ihre Mühen.

Mit freundlichen Grüßen aus Ihrem Wahlkreis

Markus Wild

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Sehr geehrter Herr Wild,

für Ihre Frage danke ich Ihnen herzlich. Ich habe mich in Ihrer Angelegenheit an das Bundministerium der Finanzen gewandt, dem Daten zu den Anrechnungen der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG nur bis zum Veranlagungsjahr 2006 vorliegen.

Für die Jahre 2001 - 2006 ergaben sich folgende in der Einkommensteuerveranlagung von unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen erfasste Steuerermäßigungen nach § 35 EStG:

Jahr / Steuerpflichtige in 1.000 / Summe in Mio.Euro
2001 / 768,1 / 2.948,9
2002 / 774,3 / 2.920,6
2003 / 790,2 / 3.083,6
2004 / 887,9 / 3.533,2
2005 / 927,0 / 3.917,6
2006 / 996,8 / 4.440,5

Bei den angegebenen Daten ist zu beachten, dass es sich um Ergebnisse aus dem Veranlagungsverfahren handelt, die also die Größenordnung der finanziellen Auswirkungen für das jeweilige Veranlagungsjahr zeigen. Angaben über die exakte Haushaltswirkung um gleichen Zeitraum liegen nicht vor.

Daten des Veranlagungszeitraum 2008 werden frühestens 2012 verfügbar sein.

Auch wenn ich nicht mit den aktuellen Zahlen dienen kann, hoffe ich dennoch, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Gerster

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