Inwieweit wollen Sie sich in den nächsten Haushaltsverhandlungen für eine Senkung des Grunderwerbsteuersatzes bei Ersterwerben zur Selbstnutzung engagieren ?
Sehr geehrter Herr Dulig,
in den letzten Jahren haben die Immobilienpreise in vielen Regionen deutlich zugenommen, was vor allem für junge Familien und Erstkäufer erhebliche Herausforderungen mit sich bringt. Parallel dazu haben sich seite 1 1/2 Jahren die Kreditbedingungen verschärft: Banken fordern neben einen höheren Zinssatz von aktuell 3,5% - 4% nun in der Regel ein Eigenkapital von 10% bis 20% des Kaufpreises. Dies stellt eine hohe Hürde dar, denn ohne das geforderte Eigenkapital werden noch höhere Zinssätze fällig, was die Finanzierungskosten weiter in die Höhe treibt.
Zusätzliche Herausforderungen bei der Finanzierung sind die hohen Nebenkosten beim Immobilienkauf, insbesondere die Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuer, die in Sachsen 5,5 % beträgt muss vom Käufer getragen werden und kann den Erwerb einer Immobilie deutlich verteuern und somit die Startinvestition für junge Familien unmöglich machen.
Sehr geehrter Herr B.,
Die Koalitionsfraktionen CDU, Bündnisgrüne und SPD haben es sich im Punkt Grunderwerbsteuer bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2023/2024 alles andere als leicht gemacht. Diese Koalition betrachtet es als Aufgabe des Freistaates, gute Lebensgrundlagen für die Menschen in Sachsen sicherzustellen. Das bedeutet, z.B. mit mehr Lehrinnen und Lehrern in bessere Bildung, mit mehr Polizistinnen und Polizisten in Sicherheit sowie in Infrastruktur und die wirtschaftliche Entwicklung zu investieren.
Nach Abwägung des Finanzierungsbedarfs des Freistaates hatte sich die Koalition 2022 deshalb dafür entschieden, den Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer auf 5,5 Prozent zu erhöhen. Damit liegt der Freistaat bei der Höhe des Steuersatzes etwa im Mittelfeld aller Länder (mit Ausnahme von Bayern).
Der entscheidende Punkt: Die Grunderwerbsteuer ist eine Einnahme, die zu 100 Prozent in Sachsen bleibt, und zwar auf Ebene sowohl des Landes als auch der Kommunen. In Anbetracht der Herausforderungen, vor denen unser Gemeinwesen steht, und die vor allem von demografischen Effekten und der Transformation der Wirtschaft geprägt sind, hält die SPD-Fraktion diese Maßnahme auch mit Blick auf die jüngsten Steuerschätzungen nach wie vor für sinnvoll und vertretbar.
Ein ermäßigter - ggf. bis auf null reduzierter - Satz bei der Grunderwerbsteuer kann ein sinnvolles Instrument sein, um den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu unterstützen, z. B. für den Ersterwerb oder im Falle von Familien mit Kindern. Diese Position vertritt die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag ausdrücklich. In einem Entschließungsantrag zum Haushaltsgesetz für die Jahre 2023/2024 hatten die Koalitionsfraktionen die Staatsregierung dazu aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, bei der Grunderwerbssteuer den Ländern die Möglichkeit für zielgerichtete Anreize beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einzuräumen.