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Martin Dulig
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Frage von Leon W. •

Sehr geehrter Herr Dulig, kann ich davon ausgehen, dass Sie dem Verbotsantrag gegen die AfD zustimmen werden?

Die AfD ist in einigen Bundesländern gesichert Rechstextrem, hat einen Landesvorsitzenden Faschisten und spätestens ihr Auftritt in Thüringen hat gezeigt, dass diese Partei die Demokratie von Innen zerstören will. Setzen Sie sich für die Demokrarie ein und leiten ein Verbotsverfahren ein?

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Sehr geehrter Herr W.

vielen Dank für Ihre Frage und die klare Haltung gegen die AfD und für die Demokratie.  

Ich wäre froh, wenn es die AfD nicht mehr gäbe. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD laut Oberverwaltungsgericht Münster zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Die Klage der AfD auf Unterlassung, sie als Verdachtsfall einzuordnen und zu beobachten sowie eine Einordnung oder Beobachtung öffentlich mitzuteilen, wurde am 13. Mai 2024 abgewiesen.

Mir ist klar, dass ein Verbotsverfahren ein komplexer juristischer Prozess ist, der sorgfältig abgewogen werden muss. Es müssen klare juristische Beweise für extremistische Tendenzen und verfassungsfeindliche Aktivitäten vorliegen, um einen solchen Schritt zu rechtfertigen. 

Aus meiner Sicht geht es nicht nur um eine juristische und politische Auseinandersetzung: Wir Demokratinnen und Demokraten müssen noch deutlicher machen, warum rechtsextremes Gedankengut unserem Land, den Menschen und der Wirtschaft schadet. In Gesprächen auf der Straße, mit Nachbarn oder mit Kolleginnen und Kollegen. Der Einsatz für unsere Demokratie und Menschenrechte erfordert den Einsatz aller, nicht nur von Politikern und Politikerinnen, sondern auch der Wirtschaft, Gewerkschaften, Kirchen und Vereinen. 

Mit freundlichen Grüßen 

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