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Frage von Alen P. •

Frage an Martin Dörmann von Alen P.

Sehr geehrter Herr Dörmann,

das sogenannte Rentenpaket soll ja Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente bringen. Dies tut sie allerdings nur bei neu gewährten Renten ab dem 01.07.2014. Durchschnittlich werden im Westen dadurch ca. 40,- € mehr Rente gewährt, ein Umstand, der bei der ohnehin schon sehr geringen Rente sicherlich eine gute Sache ist und den durch Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 eingetretenen Missstand der vergessenen Erwerbsminderungsrente, die ja nicht so tut als ob man bis 62 (67 minus 5) arbeitet, sondern nur bis 60 (65 minus 5), Rechnung trägt. 1,6 Mio. Bestandsrentner gehen bei dieser Neuregelung leer aus und werden schlechter gestellt als ein Neurentner.

Sie haben in der Frage des sogenannten Rentenpaketes mit "JA" abgestimmt. Wie erklären Sie Ihr Abstimmungsverhalten einem Rentner, der z.B. im April d.J. in Rente ging und gegenüber dem Neubezieher einer Erwerbsminderungsrente ab dem 01.07.2014 durchschnittlich 40,-€ monatlich weniger Rente erhält? Sollte dieser Rentner auch noch das Glück haben, noch 20 Jahre zu leben, ergibt dies einen Nachteil von rund 10.000,-€. Eine enorme Summe, wenn man bedenkt, dass der Durchschnittsbezug der Rente eines Erwerbsgeminderten ohnehin nur bei ca. 700,- liegt, von dem dann im Übrigen noch Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.

Nach meinem Kenntnisstand haben gerade die Sozialdemokraten immer mit mehr Gerechtigkeit geworben. Wie erklären Sie also diese Ungerechtigkeit?

Mit freundlichen Grüßen

A. Popovic

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Sehr geehrter Herr Popovic,

es ist in der Tat so, dass sich die Verlängerung der Zurechnungszeit vom vollendeten 60. bis zum vollendeten 62. Lebensjahr bei einer Erwerbsminderungsrente nur auf die zukünftigen EM-Rentner auswirkt.

In der Rentenpolitik ist es ein übliches – und vom Bundesverfassungsgericht bestätigtes – Prinzip, dass bei Änderungen im Leistungsrecht mit Stichtagen gearbeitet wird, da ansonsten aufgrund der enormen finanziellen Kosten kaum sozialpolitische Verbesserungen möglich wären. Zudem werden Versicherte umgekehrt dadurch auch geschützt, da Verschlechterungen im Leistungsrecht – wie z. B. die seit 2009 nicht mehr erfolgende rentensteigernde Anrechnung von Ausbildungszeiten - nicht auf den Bestand angewendet wird, wodurch eben auch Minderungen bei dem Zahlbetrag der Rente vermieden werden. Letztendlich hat diese Regelung natürlich auch die Funktion, die Rentenversicherungsträger vor dem enormen bürokratischen Aufwand zu bewahren, dass bei jeder Rechtsänderung jede Rente neu zu berechnen ist.

Ich verstehe Ihre Enttäuschung sehr gut, denn in der Tat besteht bei den Erwerbsminderungsrenten der größte sozialpolitische Handlungsdruck; gleichwohl ist hier keine andere praktikable Regelung möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB