
(...) Dies gilt für den Fall, dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen nicht vorliegt, wovon ich ausgehe. Es liegt also eine rechtswidrige Nutzung der Rufnummer (0)900 3 123409 durch Telefon-Spam vor, so dass die Bundesnetzagentur aufgrund von § 67 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ermächtigt ist, Maßnahmen zu ergreifen. (...)