Frage an Martin Dörmann von Klaus S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dörrmann,
die derzeitige Regelung zum Harzt-IV-Schonvermögen sieht vor, dass max. 16250,- Euro Schonvermögen behalten werden dürfen. Olaf Scholz will das ändern; CDU/CSU und FDP nicht.
Folgendes Szenario:
Gehen wir realitätsnah davon aus, dass ein 55-jähriger Ingenieur in diesem Land keinen oder nur nach sehr langer Suche einen neuen Job findet, wenn er arbeitslos wird. Hat er ein Arbeitsleben lang sowohl privat wie gesetzlich vorgesorgt, so wird ihm der private Vorsorgeanteil im Beispiel genommen und er wird seine Hartz-IV-Karriere im Rentenalter fortsetzen müssen. "Blöd" wie er ist, hat er - den Mahnungen der Politik folgend - privat vorgesorgt und landet trotzdem in der Altersarmut. Der "Schlaue" hingegen, der nicht privat vorsorgt, sondern konsumiert, steht ab dem 65. Lebensjahr genauso gut (oder schlecht) da.
Dies alles wäre vielleicht weniger der Rede wert, wenn länger andauernde Arbeitslosigkeit heute nur ein Minderheiten- oder Randgruppenproblem wäre. Ist es aber nicht. Fast jeder muss damit rechnen, im Laufe seines Lebens ein- oder mehrmals von Arbeitslosigkeit bedroht zu sein.
Dies eingedenk, meine Fragen an Sie:
- Sollten private Vorsorgeleistungen (Lebens-/Rentenversicherung) in voller Höhe "Hartz-IV-sicher sein?
- Werden Sie sich nach der Wahl dafür einsetzen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn die Regelung so bleibt, wie überzeugen Sie Frager, warum man trotzdem Kapital in die Privatvorsorge investieren sollte (Personen - z.B. aus dem ÖD - mit lebenslanger Jobgarantie mal ausgenommen)?
- Halten Sie generell das Menschenbild hinter Hartz-IV, nämlich das die Leistungsbezieher unter dem Generalverdacht der "Arbeitsscheu" stehen und motiviert, gezwungen, aktiviert, gefördert usw. werden müssen, vor dem heutigen Arbeitsmarkt noch für zeitgemäß?
Für Ihre Antwort im Voraus vielen Dank
Freundliche Grüße
Sehr geehrter Herr Sudortnick,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Hartz-IV-Schonvermögen.
Es ist richtig, gegenwärtig kann pro Lebensjahr 250 Euro als Schonvermögen für die Altersvorsorge angespart werden, hinzu kommen 150 Euro sonstiges Vermögen pro Lebensjahr. Die erreichte Summe bleibt anrechnungsfrei bei der Gewährung der Grundsicherung. Darüber hinaus ist Geld, das in Form einer Riester- oder Rürup-Rente beiseite gelegt wurde, ebenfalls vor der Anrechnung geschützt.
Die Koalitionsparteien haben in ihren Regierungsprogrammen einen verbesserten Schutz für Vermögen, das der Altersvorsorge dient, in Aussicht gestellt. Die SPD will Vermögen, das der privaten Altersvorsorge dient, nicht auf das Arbeitslosengeld II anrechnen. Voraussetzung ist, dass unwiderruflich mit Beginn des Ruhestandes eine monatliche Rente garantiert wird. Die Unionsparteien fordern in ihrem Programm, dass der Freibetrag beim Schonvermögen im SGB II pro Lebensjahr zu erhöhen sei.
Im SPD-Regierungsprogramm steht:
"Schonvermögen.""Altersvorsorge ist wichtig. Vermögen, das der privaten Altersvorsorge dient, wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Voraussetzung ist, dass unwiderruflich mit Beginn des Ruhestandes eine monatliche Rente garantiert wird."
Gerade angesichts der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise wäre es ein richtiges Signal, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nach 12 Monaten aufgrund der schwierigen Arbeitsmarktlage noch keine neue Stelle gefunden haben, die Sicherheit zu geben, dass ihre Altersvorsorge auch im Hilfebezug nicht gefährdet wird.
Mit der vorgeschlagenen Neuregelung wollen wir gesetzlich klarstellen, dass jedes Vermögen, das erst zum Renteneintritt und dann in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt wird, nicht aufgebraucht werden muss, bevor Grundsicherung gezahlt wird. Wer etwas zur Seite gelegt hat, um später klarzukommen, muss sich keine Sorgen machen. Wir kümmern uns mit der Neuregelung darum, dass nicht bestraft wird, wer beizeiten vorgesorgt hat.
Zu Ihrer letzten Frage: Ich teile Ihre Einschätzung nicht, dass die Leistungsbezieher von "Hartz IV" unter einem Generalverdacht der "Arbeitsscheu" stünden. Jedenfalls ist das weder mein Menschenbild noch mein Verständnis von den gesetzlichen Regelungen. Richtig ist, dass wir immer eine Balance halten müssen zwischen einerseits den Maßnahmen, die zur Förderung der Leistungsbezieher dienen und andererseits Maßnahmen, die eine aktivierende Zielsetzung haben. Diese Balance ist noch nicht in jedem Fall gewahrt, so dass wir in der neuen Legislaturperiode prüfen sollten, wo es Verbesserungsbedarf gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB