Portrait von Martin Dörmann
Martin Dörmann
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Martin Dörmann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Sascha W. •

Frage an Martin Dörmann von Sascha W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dörmann,

seit 1.Juli ist nun endlich das verschärfte "Nichtraucher-Gesetz" in kraft, dass zum Schutz Aller das Rauchen auch u.a. in Gaststätten untersagt.

Zu meinem Entsetzen habe ich festgestellt, dass in vielen Gaststätten nun Listen ausliegen, in denen man sich eintragen kann, um einem "Raucher-Club" beizutreten. Wenn man dies getan hat, ist man Club-Mitglied, somit Teil einer "geschlossenen Gesellschaft" und es wird lustig weitergequalmt. Wer sich nicht eintragen möchte, muss das Lokal verlassen und so tragen sich die Besucher auch ein, um weiterhin ihr Stammlokal besuchen zu können, ob sie nun rauchen oder nicht. Faktisch hat sich - zumindest in diesen Gaststätten - nichts, aber auch gar nichts, an der Situation vor dem Inkrafttreten des Gesetzes geändert.

Wie wird von Seiten der Politik darauf reagiert werden? Gibt es Erfahrungswerte aus anderen Bundesländern?

Mit freundlichen Grüßen,

Sascha Wolfshol

Portrait von Martin Dörmann
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wolfshol,

das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist bereits am 1. September 2007 in Kraft getreten. Es dient dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor den gesundheitlichen Gefahren des Rauchens, bezieht sich allerdings insbesondere auf die Bereiche Verkehr, Jugendschutz und das Rauchverbot in Einrichtungen des Bundes, da der Bund hierfür eindeutig gesetzgebungsbefugt ist. Gastbezogene Regelungen des Nichtraucherschutzes unterfallen -- auch soweit sie zugleich dem Schutz der in der Gastronomie Beschäftigten dienen -- dem Gaststättenrecht, so dass hierfür alleine die Länder gesetzgebungsbefugt sind. Die Bundesländer haben entsprechende Landesgesetze erlassen.

In Nordrhein-Westfalen gilt das Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden seit dem 1. Januar 2008. In Gaststätten darf seit dem 1. Juli diesen Jahres nur noch in Nebenräumen geraucht werden. So weit ich informiert bin, darf an den Kneipentheken weiterhin geraucht werden, wenn der Schankraum kleiner ist als der rauchfreie Nebenraum. Das mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossene Gesetz zum Nichtraucherschutz in NRW gilt allerdings als eines der liberalsten in der Bundesrepublik. Anders als in anderen Bundesländern sind in NRW sogar Raucherclubs zulässig und bieten offenbar vielen Gastwirten nun eine Gelegenheit, das Rauchverbot in ihren Gaststätten zu umgehen. Diese Entwicklung bedauere ich. Ich meine, dass das Rauchen generell nur in geschlossenen Gesellschaften und abgetrennten Räumlichkeiten erlaubt werden sollte. Allerdings wird man eine vertretbare Kompromisslösung für solche Gaststätten prüfen und finden müssen, die nur über einen einzigen Raum verfügen. Ich selbst bin gespannt, welches Urteil das Bundesverfassungsgericht am 30. Juli 2008 zum Abschluss des Verfahrens zum Rauchverbot verkünden wird. In dem Verfahren hatten drei Beschwerdeführer aus Berlin und Baden-Württemberg gegen das Berliner Nichtraucherschutzgesetz bzw. das Landesnichtraucherschutzgesetz von Baden-Württemberg geklagt, die für Einraumgaststätten keine Ausnahmeregelung vom Rauchverbot vorsehen.

Wie schon gesagt, sind die zum Rauchverbot in der Gastronomie getroffenen Bestimmungen allein Ländersache. Insofern können wir hierauf als Bundestagsabgeordnete keinen direkten Einfluss nehmen. Aber selbstverständlich werden wir uns auch weiterhin an der öffentlichen Debatte aktiv beteiligen.

Bezüglich Ihrer Frage zu den Erfahrungswerten aus anderen Bundesländern liegen mir noch keine Informationen vor. Diese werden bestimmt in Zukunft an anderer Stelle aufbereitet.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dörmann, MdB