Frage an Martin Dörmann von Maik B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dörmann,
die Erbschaftssteuerreform scheint laut Medienberichten kurz vor der Vollendung zu sein. Wie werden Sie sich im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens in Bezug auf die Benachteiligung der eingetragenen Lebenspartnerschaften verhalten?
Die Lebenspartnerschaft entspricht zivilrechtlich völlig der Ehe. Lebenspartner haben dieselben Unterhaltsverpflichtungen wie Ehegatten. Das entlastet den Staat bei den Sozialleistungen. Wenn Lebenspartner sterben, hat der Nachlass wie bei Ehegatten Unterhaltsersatzfunktionen. Der Staat darf zwar aufgrund Art. 6 Abs. 1 GG Ehen besser behandeln als andere Lebensgemeinschaften. Aber wenn der Staat anderen Lebensgemeinschaften dieselben Unterhaltsverpflichtungen auferlegt wie Ehegatten, muss er das beim erbschaftssteuerlichen Zugriff auf den Nachlass angemessen berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Berger
Sehr geehrter Herr Berger,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13. August 2007 zur Erbschaftssteuerreform in Bezug auf eingetragene Lebenspartnerschaften.
Ich teile Ihre Auffassung, dass es auch fast 6 Jahre nach der Verabschiedung des Lebenspartnerschaftsgesetzes noch erheblichen Handlungsbedarf gibt. Die endgültige Gleichstellung mit der Ehe durch das von Rot-Grün beschlossene Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz ist leider bereits 2001 an der Blockade im Bundesrat gescheitert.
Im Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz wollten wir hier u. a. regeln, dass Lebenspartner den gleichen Freibetrag wie Ehegatten erhalten sollen.
Der überlebende Lebenspartner sollte wie ein überlebender Ehegatte einen besonderen Versorgungsfreibetrag erhalten. Vorgesehen war, dass die steuerlichen Folgen für das Ende von Güter- und Zugewinngemeinschaft durch Tod auf Lebenspartnerschaften erstreckt werden. Im Fall des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft und Beendigung des Güterstandes durch Tod sollte ein entstehender Ausgleichsanspruch in demselben Umfang steuerfrei bleiben, wie er im Fall der Zugewinngemeinschaft unter Ehegatten steuerfrei bleibt.
Im Grunderwerbsteuergesetz wollten wir u. a. die Steuererleichterungen für Ehegatten und weitere Angehörige auf Lebenspartner und weitere Angehörige übertragen. Steuerbefreit wäre danach auch die Grundstücksübertragung zwischen Lebenspartnern gewesen.
Wie Sie bestimmt wissen, hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 17. Juli 2002 die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe für verfassungsgemäß erklärt und das Reformprojekt bestätigt. Wir haben uns aber zum endgültigen Abschluss des Reformprojekts, u.a. hinsichtlich der steuerrechtlichen Gleichstellung, mit unserem jetzigen Koalitionspartner zu einigen. Die Rechtspolitiker der CDU haben in der letzten Plenardebatte vom 1. Februar 2007 ihre grundsätzliche Bereitschaft angekündigt, mit Ausnahme der Volladoption darüber zu verhandeln. Allerdings bin ich sehr skeptisch, ob es noch in dieser Legislaturperiode zu einer Einigung über die vollständige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe kommt.
Die bekannten Vorbehalte in der CDU/CSU scheinen mir doch zu überwiegend. Ich weise aber darauf hin, dass wir in der letzten Legislaturperiode folgende zustimmungsfreie Regelungen zur Gleichstellung mit der Ehe erreicht haben, darunter auch die Stiefkindadoption:
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Einführung des Verlöbnisses Rechtsfolge: Zeugnisverweigerungsrecht im Strafprozess
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Übernahme des ehelichen Güterrechts
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Weitgehende Angleichung des Unterhaltsrechts (bei Trennung) Ausnahme: Rangverhältnisse, die in der anstehenden Reform überarbeitet werden sollen
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Einführung des Versorgungsausgleichs bei Aufhebung der Lebenspartnerschaft
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Weitgehende Angleichung der Gründe für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft an die Scheidungsvoraussetzungen
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Zulassung der Stiefkindadoption von leiblichen Kindern eines Lebenspartners
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Einbeziehung der Lebenspartner in die Hinterbliebenenversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung incl. Abgeordnetenversorgung
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Einführung des Ehehindernisses „bestehende Lebenspartnerschaft“ Dies ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten.
Meine Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion und ich werden weiter an der Gleichstellung für eingetragene Lebenspartnerschaften arbeiten und hoffen auf einen Konsens mit unserem Koalitionspartner.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB