Frage an Martin Dörmann von Peter R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dörmann,
Sie sind Abgeorneter für den Wahlbezirk Köln-Porz. Damit vertreten Sie, aufgrund es Einzugsbereichs, u.a. Bürger deren Arbeitsplatz in Bon n liegt - unter anderem auch Beschäftigte, die im Bundesintitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beschäftigte sind , eine nachgeordnete Behörde des BMGS. Die Bundesregierung plant durch den Ihnen sicherlich bekannten Gesetzentwurf, diese Behörede quasi zu privatisieren. Ich möchte aufgrund ees mir zur Verfügung stehenden Platzes, die Argumente, die dagegen sprechen nicht wiederholen. Sie sind u.a. zusammengafasst in Beiträgen des ZDF-Magazins "frontal"und des ARD-Magazins "plusMinus".
Siehe dazu:
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,9eqtz9cuv4mp952w~cm.asp
bzw.
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/6/0,1872,4340902,00.html
Ich möchte die Argumente, die dort diesem Gesetzentwurf entgegen gebracht wurden, hier nicht weiter erörtern.
Meine Frage ist lediglich folgende:
Gehören auch Sie zu den Abgeordneten, die allein aufgrund der Fraktionsdisziplin, bereit sind, die dort vorgebrachten Argumente der Experten als auch der Mehrheit der Beschäftigten des BfArMs in den Wind zu schlagen?
Ich würde mir wünschen, dass Sie bereit sind, die vorgebrachten Argumente gegen diese quasi Privatisierung entsprechend zu würdigen und gegebenefalls bereit sind, eine andere Ansicht bei der zu erwartenden Abstimmung zum Ausdruck zu bringen.
Mit freundlichen Grüssen
Peter Rohleder
Sehr geehrter Herr Rohleder,
vielen Dank für Ihre Anfrage im Zusammenhang mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Zu Ihrer konkreten Frage nach der "Fraktionsdisziplin": Ich gehe davon aus, dass der vorliegende Gesetzentwurf noch sehr intensiv in den Bundestagsfraktionen der Koalition diskutiert wird und weiß, dass auch einige Gesundheitspolitiker der SPD kritische Fragen zum Entwurf stellen. Es ist also gut möglich, dass sich hieraus noch Änderungen am Entwurf ergeben. Ich werde am Ende der Diskussion für mich entscheiden, ob ich in der Fraktion dem - ggf. geänderten - Gesetzentwurf nach Abwägung aller Pro- und Contra-Argumente zustimmen kann.
Für mein Abstimmungsverhalten im Bundestag gilt dann allerdings der Grundsatz, dass ich der Mehrheitsentscheidung der Fraktion folge. Ausnahmen von dieser Regel gelten natürlich für echte Gewissensentscheidungen.
Im Übrigen bin ich zuversichtlich, dass die Koalition am Ende des Gesetzgebungsverfahrens eine vernünftige Entscheidung treffen wird und werde die Debatte, in der auch die von Ihnen erwähnten Argumente eine Rolle spielen werden, sehr aufmerksam verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB