Frage an Martin Dörmann von Frank B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Treten Sie eigentlich fuer die Trennung von Staat und Kirche in Deutschland ( insbesondere Steuerrecht , Arbeitsrecht , Bezahlung katholischer Funktionaere von Steuergeldern und Laermschutz) ein? In all den genannten Bereichen hat es in den letzten Jahrzehnten keine Verbesserungen gegeben !
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Deutschland ist ein säkularer Staat, es gilt die Trennung von Staat und Kirche. Aber wir sind kein laizistischer Staat, wie es ihn bei unseren französischen Nachbarn gibt. Frankreich ist zwar kein explizit antireligiöser Staat, aber er tut alles, um Religiosität aus der Öffentlichkeit und dem gesellschaftlichen Leben zu verbannen. Deutschland hat in dieser Hinsicht eine andere Tradition, was ich insgesamt für einen ganz großen Vorteil halte. Bei uns haben Kirchen und Religionsgemeinschaften weitreichende Möglichkeiten, sich im öffentlichen Raum zu entfalten. Der säkulare und neutrale Staat bewertet Religionen nicht.
In Deutschland haben wir ein bewährtes Verhältnis von Staat und Kirchen, das wir grundsätzlich nicht verändern wollen, zumal es hierüber einen breiten gesellschaftlichen Konsens gibt.
Die Erhebung von Steuern ist kein Privileg der christlichen Kirchen, sondern ein Recht, das das Grundgesetz allen Religionsgemeinschaften einräumt, die Körperschaften öffentlichen Rechts sind. Es ist wichtig zu wissen, dass die Kirchen den Staat für seine Dienstleistung, die Kirchensteuer einzuziehen, mit drei Prozent des Kirchensteueraufkommens bezahlen. Das hat sich für beide Seiten bewährt und ist für den Staat kein Verlust, im Gegenteil. Kirchensteuer zahlen diejenigen, die freiwillig in einer Kirche Mitglied und steuerpflichtig sind.
Unser Staatskirchenrecht ist offen für die Vielfalt der Religionen. Unser Religionsverfassungsrecht ist aufnahmefähig für die Vielfalt der Religionen, denn es gilt für alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gleichermaßen, nicht nur für die christlichen Kirchen. Es gewährleistet die Freiheit und Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger. Alle religiösen Gemeinschaften können in und mit unserem Staat leben, solange sie unsere Regeln einhalten. Die individuelle Religionsfreiheit hat einen hohen Stellenwert. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 4 die Freiheit des Glaubens ganz genauso wie die Freiheit, ohne Religion und Glauben zu leben.
Allen Religionsgemeinschaften steht es offen, Kooperationen mit dem Staat einzugehen. Nicht nur die katholische und die evangelische Kirche besitzen den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern auch der Zentralrat der Juden in Deutschland und viele kleinere Religionsgemeinschaften. Auch muslimischen Verbänden steht es offen, diesen Weg zu gehen. Seit 2013 hat die Ahmadiyya Muslim Jamaat in Hessen als erste islamische Religionsgemeinschaft den Status einer Körperschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB