Frage an Martin Dörmann von Nadin A. bezüglich Familie
Sicher ist Ihnen bekannt, dass der GKV-Spitzenverband plant, die Voraussetzungen für die Vergütung von Beleghebammen(BH)zu ändern. Was die angespannte Lage der Geburtshilfe weiter verschärft.
Wenn die Kassen ihren Vorschlag im laufenden Schiedsverfahren durchsetzen, bedeutet es, dass BH:
-im Schichtdienst die Betreuung von max. 2 Frauen parallel abrechnen dürfen. Geburten sind nicht planbar; Kinder wollen manchmal zeitgleich zur Welt
-in der 1:1-Betreuung sich nicht kurzfristig ablösen dürfen, sondern nur noch, wenn geplant & namentlich bekannt
-in der 1:1-B. den Vertrag mit Schwangeren bis max. 38.SSW abschließen müssen, wodurch sich diese nicht mehr kurzfristig für Betreuung entscheiden können
-in der 1:1-B. eine persönliche Vertretung benennen müssen, die als einzige einspringen darf, falls sie selbst verhindert sind. Andere Hebammen könnten im Notfall nur helfen, wenn die Frau zahlt–die GKV übernehmen nichts
Werden die Regeln nicht eingehalten, könnten BH ihre Leistungen künftig nicht mehr mit den GKV abrechnen. In Folge müssten sie also Frauen absagen, in anderen Kliniken schicken oder privat abrechnen.Das Ergebnis ist eine schlechte Versorgung für Schwangere.Mit den neuen Regeln werden sich viele BH nicht leisten können,ihre Dienste anzubieten.Festanstellung ist keine Lösung–vielerorts war das Belegsystem die letzte Rettung,Kreißsäle nicht zu schließen.Die dramatische Lage zeigen „Landkarte der Unterversorgung“ & „Landkarte der Kreißsaalschließungen“; Deutscher Hebammenverband ( http://www.unsere-hebammen.de ).
Wenn es noch weniger Kreißsäle gibt, wie geht es weiter? Müssen Frauen viele Kilometer fahren, um einen Platz in der Klinik zu ergattern? Müssen sie dort, weil andere Frauen vorher angekommen sind, die Geburtshilfe selbst zahlen? Was tun Schnellgebärende? Das können Sie nicht zulassen!
Keine Frau sollte Angst haben Ängste führen zu Komplikationen bei der Geburt
Ich fordere Sie daher auf, sich für das Thema einzusetzen.
Bitte teilen Sie mir mit, was Sie für die Geburtshilfe tun werden.
Beste Grüße
Sehr geehrte Frau Alexander,
vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie Bezug auf die Situation der Hebammen nehmen.
Die SPD-Bundestagsfraktion nimmt die finanzielle Situation von Hebammen sehr ernst. Deswegen hat der Bundestag bereits im Juni 2014 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung, welches die Versorgung von Hebammen verbessert, beschlossen. Es regelt insbesondere, dass Hebammen mit wenigen Geburten durch ihre Prämie zur Berufshaftpflichtversicherung nicht überbelastet werden und der Versorgungsqualität eine steigende Bedeutung zukommt.
Wir als Sozialdemokraten wollen, dass die Vergütung von Hebammenleistungen so gestaltet ist, dass freiberuflich tätige Hebammen von ihrem anspruchsvollen und wichtigen Beruf gut und angemessen leben können. Eine mögliche Gefährdung dieses Berufsstandes ist nicht im Interesse der Frauen und auch nicht im Interesse der SPD-Bundestagsfraktion. Die Vergütung der Geburtshilfe und deren Modalitäten werden allerdings nicht von Politikern, sondern durch die Vertragspartner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen - also Krankenkassen und Hebammen gemeinsam festgelegt. Da es seit Sommer 2016 bei den Verhandlungen zwischen den Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband zu keiner Einigung kam, wurde nun eine Schiedsstelle hinzugezogen. Ich bin mir sicher, dass es im Rahmen unserer festgelegten gesetzlichen Regelungen eine Einigung geben wird, welche beide Seiten zufriedenstellt und zum Wohle der Schwangeren und Neugeborenen beiträgt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB