Frage von Viktor M. • 19.02.2017
Frage an Martin Dörmann von Viktor M. bezüglich Jugend
Soweit mir bekannt ist, sind Jugndliche unter 18 nicht voll geschäftsfähig und Ihr Arbeitsverhältnis mit der Bundeswehr daher nicht bindend. Da kein bindender Arbeitsvertrag vorliegt, kann jeder Jugendliche unter 18, der nach Ihrem und Herrn Möhrings Wunsch nach Mali und in den Irak geschickt wird, sofort nach Hause gehen. Liege ich hier richtig?
Antwort von Martin Dörmann SPD • 06.03.2017
Sehr geehrter Herr Matz,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Antwort ist: nein.
Zwar können Minderjährige bereits mit 17 Jahren, selbstverständlich mit dem Einverständnis der Eltern, freiwillig der Bundeswehr beitreten. Aber erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die Soldatinnen und Soldaten an Auslandseinsätzen teilnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB