Frage an Martin Dörmann von Johann B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Dörmann,
es geht das Gerücht, dass Kriegsflüchtlinge aus Syrien von deutschen Behörden die Ausbildung und Prüfung zur Fahrerlaubnis bezahlt bekommen.
Ist das korrekt oder in Vorbereitung ?
Wenn ja, was ist mit der 6- oder 7-stelligen Anzahl an Inländern, die mangels Finanzierbarkeit keine Fahrerlaubnis erwerben können ?
mfg Jonny
Sehr geehrter Herr Blaumann,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Leistungen für Flüchtlinge. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt die Leistungen insbesondere für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Geduldete sowie vollziehbar Ausreisepflichtige. Unter https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/ können Sie nachlesen, wie genau sich diese Leistungen zusammensetzen. Daraus geht auch hervor, dass die Behauptung der Finanzierung von Führerscheinen schlicht falsch ist. Anerkannte Flüchtlinge fallen dann unter die Regelungen nach dem SGB II – auch hier ist keine Kostenübernahme von einer Fahrerlaubnis enthalten.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB