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Frage von Jürgen S. •

Frage an Martin Dörmann von Jürgen S. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Rechtsanwalt Dörmann,

ich danke für die vorangehende, gute Antwort, habe zur Gesetzesbegründung hinsichtlich des Refenrententwurfes zum Kulturgutschutzgegesetz noch eine Nachfrage.

In der Kanzleramtsgesprächsrunde vom 30.09.2015 stellte Dr. Winands die Frage, ob das Buch von Herrn Wessel (Günther Wessel "Das schmutzige Geschäft mit der Antike") gelesen worden ist.

Ich stelle von meiner Seite her den wissenschaftlich-empirischen Wert eines solchen Buches ganz klar in Frage und verlinke daher zu einer Stellungnahme der IADAA, die auch meinen eigenen Einschätzungen sehr ähneln dürfte (Auf der einen Seite behauptet Herr Wessel, dass sich ISIS zu einem bedeutenden Teil aus Antikenschmuggel finanzieren würde, gleichzeitig behauptet er aber auch (und sagt das auch im Interview), dass vor Ort nur geringste Teil des Umsatzes gemacht werde).

http://www.iadaa.org/sites/default/files/stellungnahmeiadaa.pdf

Auch habe ich besondere Probleme mit dem Zahlenmaterial von Prof. Müller-Karpe, auf dem ja auch die Gesetzesbgründung beruhen soll. Und zwar geht es um die Ausgabe Handelsblatt vom 31.07.2015, Seite 59.

Ein deutsches Gericht hat eine Einschätzung zu dieser Person vorgenommen.

http://www.muenzenwoche.de/de/In-der-Naehe-geistiger-Verwirrtheit--ein-deutsches-Gericht-ueber-den-privaten-Kreuzzug-des-Michael-Mueller-Karpe/4?&id=221

Für mich sind die Zahlen, was mit illegalem, diesbezüglichem Handel verdient werden soll, , insbesondere Behauptungen hinsichtlich Terrorismusfinanzierung keineswegs adäquat abgesichert.

Nach SPON-Artikel vom 7.10.15 sind Einnahmen vom IS hinsichtlich Münzen und Antiken NICHT aufgeführt.

http://www.spiegel.de/politik/ausland/islamischer-staat-oel-gas-raub-die-geldquellen-des-is-a-1056618.html

Die Grundlage, die Problemanalyse zu diesem Entwurfstext ist für mich nicht stimmig. Muss man also nicht zurück an den Anfang gehen?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schmidt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmidt,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre erneute Anfrage und Ihr damit verbundenes Interesse an der Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes.

Als vor einigen Monaten ein nicht autorisierter Entwurf des Gesetzes an die Öffentlichkeit gelangte, löste dieser eine breite und heftige Debatte aus. Vor allem bei Kunsthändlern und Sammlern wuchsen Befürchtungen, das Gesetz würde zu maßgeblichen Einschränkungen führen.

Seit dem 15.09.2015 liegt ein erster, autorisierter Referentenentwurf der Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters vor. Damit wurde die Grundlage einer sachlichen Debatte über das Gesetz geschaffen. Der Entwurf ist allgemein zugänglich und kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/09/2015-09-16-referentenentwurf-kulturgutschutzgesetz.html?nn=391670

Die Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes folgt einem Prozess, der auf verschiedensten Informationsquellen beruht und stets bemüht ist, alle Argumente auf einer sachlichen Ebene einzubeziehen. Der nächste Schritt wird der Beschluss durch das Bundeskabinett sein. Bis dahin ist der Gesetzentwurf allerdings noch nicht Gegenstand der parlamentarischen Beratungen. Gleichwohl setzen wir uns bereits jetzt intensiv mit dem Gesetzentwurf auseinander und haben bereits ein erstes internes Fachgespräch mit verschiedenen, sehr spezifischen Fragen durchgeführt, welches auch die Vielzahl von vorgebrachten Hinweisen und Argumenten aufgreifen soll.

Sobald das Bundeskabinett eine Entscheidung getroffen hat und der Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet wurde, werden erneut viele Einzelfragen diskutiert werden. Für das Frühjahr 2016 ist außerdem eine Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien im Bundestag geplant.

Für die weiteren im Prozess befindlichen Debatten und Abstimmungen nehmen wir Ihre Hinweise sehr gerne auf.

Mit besten Grüßen
Martin Dörmann, MdB