Frage an Martin Dörmann von Jürgen S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Rechtsanwalt Dörmann,
Ihre Kollegin Frau Bundesministerin Andrea Nahles hat mir geantwortet:".... Gern können Sie sich jedoch auch an meinen Kollegen Martin Dörmann wenden. Er ist der Sprecher für Kultur und Medien in unserer Fraktion."
Mein Thema ist der Kulturgutschutzgesetzentwurf von Frau Monika Grütters.
Es geht hier nicht nur um die ganz große Kunst, sondern auch um die Sorgen vom Bierkrug- bis zum Münzensammler und des Handels, insbesondere aber auch um die Bewahrung rechtsstaatlicher Grundsätze, auch um Bürger- und Freiheitsrechte (Rückwirkungsverbot, Beweistlastumkehr, Eigentumspostulat Artikel 14 GG, Europäische Menschenrechtskonvention einhergehend mit diesbezüglicher Rechtsprechung).
Mittlerweile wurde ein umfangreiches Rechtsgutachten mit Datum vom 30.Juli.2015 von Herrn RA Joachim Walser von der Kanzlei Walser in München zum Kulturgutschutzgesetzsentwurf veröffentlicht, zu dem ich verlinke, zumal ich die Problemematik als Nichtjurist niemals so gut veranschaulichen könnte.
http://muenzenwoche.de/de/News/4?&id=3566
Weil der Petitionstext von Frau Dr. Ursula Kampmann die Probleme und Sorgen der Sammler und des Handels nach meiner Meinung auch sehr gut veranschaulicht, eine allgemeinere Übersicht als ein Rechtgutachten liefert, möchte ich auch zu diesem verlinken.
https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns
Hinsichtlich der Bürokratiepoblematik liefert uns möglicherweise aktuell das Land Italien schon einen kleinen Vorgeschmack: Mir ist ein Fall bekannt , wo ein deutscher Sammler für eine dort ersteigerte Münze ca. ein Jahr auf die Ausfuhrgenehmigung warten mußte.
Wie ist Ihre Einschätzung? Sind Bürger- und Freiheitsrechte möglicherweise bedroht, werden hier elementare Grundsätze unserer Rechtsordnung mißachtet? Sind die Sorgen der Sammler und des Handels berechtigt?
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schmidt
12679 Berlin Marzahn
Sammler und Kleinsthänder (ebay-Name stampsdealer)
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Fragen zum geplanten Gesetzesvorhaben im Bereich Kulturgutschutz.
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, ein einheitliches und kohärentes Gesetz zu schaffen, welches Kulturgut in Deutschland maßgeblich stärkt. Der Gesetzesentwurf wird verbesserte Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen umfassen, um deutsches Kulturgut besser vor Abwanderung ins Ausland zu schützen und unrechtmäßig verbrachtes Kulturgut anderer Staaten effektiv an diese zurückzugeben. Es gilt auch, durch die Bekämpfung illegalen Antikenhandels zu verhindern, dass sich terroristische Organisationen durch eben diesen mitfinanzieren und in Deutschland einen Absatzmarkt finden.
Der zweite Referentenentwurf von der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters ist nun seit wenigen Tagen online. Der Entwurf wurde gegenüber der ersten Fassung, auf die sich Ihre Fragen noch beziehen, noch einmal deutlich überarbeitet. Mit einem Kabinettsbeschluss ist in den nächsten Wochen zu rechnen, dann wird sich der Bundestag mit dem endgültigen Gesetzentwurf intensiv auseinandersetzen.
Mit Bezug auf Ihr Anliegen möchte ich konkret auf § 41 des Referentenentwurfes verweisen. Daraus geht hervor, dass für Münzen und Briefmarken in der Regel die so genannten Jedermann-Pflichten gelten. Die Sorgfaltspflicht für Jedermann ist dabei eingeschränkt. Es muss lediglich dann eingegriffen werden, wenn sich ein Verdacht aufdrängt, dass es sich bei dem Kulturgut um abhandengekommenes, unrechtmäßig eingeführtes oder unrechtmäßig ausgegrabenes Kulturgut handelt. Es gilt dabei der in § 42 genannte Schwellenwert von 2500 € (Ausnahme: es handelt sich dabei um archäologisches Kulturgut. Bei diesen gilt ein Schwellenwert von 100 €). Liegt der Wert des Kulturguts darunter, entfallen die so genannten Aufzeichnungspflichten. Gleichwohl gilt es zu fragen, ob Archäologisches Kulturgut an dieser Stelle trennscharf genug definiert ist. Dies wird im weiteren Verfahrensverlauf noch geprüft werden müssen.
Der zuständige Berichterstatter meiner Fraktion, Siegmund Ehrmann, MdB ist momentan mit verschiedenen Numismatikerverbänden im Austausch und plant ein Fachgespräch mit Künstlern, Galeristen, Kunsthändlern und privaten Sammlern bei dem auch die besondere Dimension von Münzen und Briefmarken zur Sprache kommen wird. Darüber hinaus sind ja auch Sie persönlich am 30. September in das Kanzleramt eingeladen, um mit dem zuständigen Abteilungsleiter der BKM, Herrn Wienands, über die Besonderheiten von Münzen und Briefmarken im neuen Gesetz zu diskutieren. Ich bin zuversichtlich, dass offene Fragen in diesem Austausch noch geklärt werden können und es daher nicht zu den im Internet kursierenden, möglichen Einschnitten in das Privatleben der vielen, verdienten, privaten Sammlern kommen wird.
Ich hoffe, ich konnte mit diesen Ausführungen einige ihrer Fragen beantworten und ihre Bedenken eingrenzen. Zugleich möchte ich Ihnen noch einmal versichern, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion intensiv mit diesem wichtigen Gesetzgebungsvorhaben auseinander setzt und die verschiedenen Hinweise auf Verbesserungsvorschläge berücksichtigt. Sowohl die AG Kultur und Medien, aber auch der Ausschuss Kultur und Medien planen eine Anhörung in der die Bedenken aufgegriffen und geprüft werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB