Frage an Martin Dörmann von Wolfgang S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dörmann,
ich möchte zu Ihrer Antwort vom 5.11 auf eine Frage von Herrn Müller nachfragen. Sie schreiben: "Allerdings können Sie aus der Ablehnung des Antrages keine Rückschlüsse auf die Position der Koalition ziehen. Die Ablehnung von Anträgen der Koalition durch die Opposition ist ebenso der Regelfall, wie die Ablehnung von Anträgen der Opposition durch die Regierungskoalition."
Verstehe ich Sie richtig, dass Sie Ihr Abstimmungsverhalten nicht vom Inhalt eines Antrags abhängig machen, sondern davon, wer den Antrag eingebracht hat?
Sehr geehrter Herr Schwarz,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Es ist so: In einer Koalition verständigt man sich auf gemeinsame Ziele und deren Umsetzung. Dazu bringt man dann einen eigenen Antrag bzw. einen Gesetzentwurf ein.
Natürlich setzen wir uns auch mit Oppositionsanträgen inhaltlich auseinander. Wenn wir das Anliegen teilen, werden wir in der Regel einen eigenen Antrag einbringen, möglicherweise aber erst zu einem späteren Zeitpunkt, weil wir zum Beispiel noch mehr oder etwas anders regeln wollen als die Oppositionsfraktion.
Vor diesem Hintergrund kann man also aus einem bloßen Abstimmungsverhalten zu einem einzelnen Antrag noch nicht zwingend Rückschlüsse auf eine völlige Ablehnung des grundsätzlichen Anliegens ziehen. Dazu muss man sich dann den genauen Text und die Debatte hierzu ansehen, in der die Argumente präzisiert werden.
Im Übrigen gibt es im Ausnahmefall auch gemeinsame Anträge mit der Opposition, auf die man sich dann aber konsensual verständigen muss. Und bei besonderen Themen wie der Sterbebegleitung gibt es überfraktionelle Initiativen, bei denen ein Antrag von unterschiedlichen Abgeordneten unabhängig von der Fraktionszugehörigkeit eingebracht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann