Portrait von Martin Dörmann
Martin Dörmann
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Martin Dörmann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Birgit D. •

Frage an Martin Dörmann von Birgit D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dörmann,

auf einem Vortrag der Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann wurden desaströse Arbeitsumstände und unmenschliche Arbeitsanweisungen in den Jobcentern beschrieben.
Gehört hatte ich schon viel von arbeitslosen Menschen selbst, die permanent in sinnlosen, langweiligen und freiheitsberaubenden Maßnahmen in großen Hallen weggesperrt werden, um dort angeblich von Schwarzarbeit und Müßiggang fern gehalten zu werden.
Dabei werden diesen "Bildungsträgern" noch riesige Summen Geldes für diese "Tagesknäste" bezahlt. Kein Arbeitloser traut sich Nein zu diesen "Angeboten" vonseitens der Jobcenter-Mitarbeiter zu sagen, denn dann gibt es eine Sanktion.
Wie inflationär und falsch das Instrument der Sanktionen nun auch trickreich angewandt wird, um die Kassen der Jobcenter zu schonen. So war das vom Gesetzgeber ursprünglich nicht gedacht. Zudem ist die Art der Sanktionen gegen unter 25jährige keine Erziehungmaßnahme, sondern ein Existenzvernichtungsprogramm. Eine positive erzieherische Wirkung wäre gegeben, wenn man erstmal 10% sanktioniert und dann bei jedem weiteren Verstoß in kleine Schritten (10%) höher geht. Wenn ein Junge seinem Vater Ärger macht, schlägt der Vater ihn auch nicht gleich tot, sondern erhöht die Strafen, je nach Schwere eine Tat.
Was gedenken Sie dagegen zu unternehmen, falls Sie gewählt werden?

Portrait von Martin Dörmann
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Dunker,

vielen Dank für Ihre Zuschrift zum Thema Sanktionen beim Empfang von Leistungen nach SGB II.

Sie sprechen ein wichtiges Problem an, das unsere Expertinnen und Experten der SPD-Bundestagsfraktion schon lange im Blick haben. Die Arbeitsvermittlung muss individueller werden und mit Blick für die konkreten Probleme durchgeführt werden. Wir sprechen uns für die Abschaffung der verschärften Sanktionsregelungen für Jugendliche im SGB II-Bezug aus. 2011 haben wir u. a. dazu einen umfangreichen Antrag in den Bundestag eingebracht (Drucksache 17/6454), aus dessen Forderungskatalog ich im Folgenden zitieren möchte:

"Sanktionen sollen im konkreten Einzelfall entsprechend fest vorgegebener Kriterien stärker individuell abgestuft werden können als heute. Ebenso wird für alle Leistungsberechtigten die Möglichkeit eröffnet, dass Sanktionen vorzeitig wieder zurückgenommen werden können. Für Leistungsberechtigte unter 25 Jahren gilt dasselbe Sanktionsrecht wie für ältere Leistungsberechtigte. Werden Leistungen im Sanktionsfall gekürzt, dann sind hiervon die Leistungen für Unterkunft und Heizung ausgenommen. Die Sanktionsregelungen werden wissenschaftlich evaluiert, um zu überprüfen, ob beziehungsweise inwieweit diese möglicherweise mit der Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums in Konflikt stehen."

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB

Portrait von Martin Dörmann
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Dunker,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Sanktionen beim Empfang von Leistungen nach SGB II.

Sie sprechen ein wichtiges Problem an, das unsere Expertinnen und Experten der SPD-Bundestagsfraktion schon lange im Blick haben. Die Arbeitsvermittlung muss individueller werden und mit Blick für die konkreten Probleme durchgeführt werden. Wir sprechen uns für die Abschaffung der verschärften Sanktionsregelungen für Jugendliche im SGB II-Bezug aus. 2011 haben wir u. a. dazu einen umfangreichen Antrag in den Bundestag eingebracht (Drucksache 17/6454), aus dessen Forderungskatalog ich im Folgenden zitieren möchte:

"Sanktionen sollen im konkreten Einzelfall entsprechend fest vorgegebener Kriterien stärker individuell abgestuft werden können als heute. Ebenso wird für alle Leistungsberechtigten die Möglichkeit eröffnet, dass Sanktionen vorzeitig wieder zurückgenommen werden können. Für Leistungsberechtigte unter 25 Jahren gilt dasselbe Sanktionsrecht wie für ältere Leistungsberechtigte. Werden Leistungen im Sanktionsfall gekürzt, dann sind hiervon die Leistungen für Unterkunft und Heizung ausgenommen. Die Sanktionsregelungen werden wissenschaftlich evaluiert, um zu überprüfen, ob beziehungsweise inwieweit diese möglicherweise mit der Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums in Konflikt stehen."

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB