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Frage von Stefan M. •

Frage an Martin Dörmann von Stefan M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dörmann,

in einem Artikel von Ihnen habe ich gelesen, dass Sie bzw. die SPD eine Anhebung der Abgeltungssteuer auf 32% plant.
Ich würde diese Regelung insofern gut finden, solange kurzfristige Spekulationen so besteuert werden.

Mich wundert nur, dass die "normale" Bürger von allen Seiten zur eigenverantwortlichen Altersvorsorge gebeten werden, da das Rentenniveau weiter sinkt, aber es immer schwerer bzw. unattraktiver gemacht wird, selbst Geld anzulegen.

Zu bedenken sind folgende Probleme:

1. die Inflation, die schon etwa so hoch ist, wie die Zinsen für
Sparguthaben. Zur Zeit etwa 2%, Tendenz eher steigend.

2. Abgeltungssteuer mit Soli und Kirchensteuer, die zur Zeit bei ca. 27% auf Gewinne erhoben wird und von Ihnen noch weiter angehoben werden soll.

3. Wegfall jeglicher Spekulationsfrist, was am Schlimmsten für die
Altersvorsorge ist.

Dazu ein praktisches Beispiel für einen normalen Arbeitnehmer im höheren Alter, z.B. nach einer Erbschaft oder Auszahlung einer Versicherung:

Vorhanden ist z.B. ein Vermögen aus Aktien und Anleihen im Wert von 100 000 € mit einer Wertentwicklung von 30% in 10 Jahren.
Von den 30 000€ Gewinn gehen näherungsweise
1.) 22 000€ für die Inflation verloren.
2.) 8100€ für die Abgeltungssteuer (aktuell 25%+Soli)

Das heißt demnach, dass der gesamte Gewinn von 30 000€ vernichtet wird, obwohl die Besteuerung nur 25% beträgt. Im besten Fall kann das Kapital erhalten werden und das bei einer Bruttorendite von fast 3%, was heute kaum noch realisierbar ist.
Dieser Sachverhalt stellt ist damit ganz anders, als die propagierte Bereicherung der wohlhabenden Schicht durch zu niedrige Kapitalsteuern.

Dazu habe ich folgende Fragen:
Wenn schon die Kapitalerträge verstärkt besteuert werden sollen, sind dann wenigstens höhere Freibeträge oder Spekulationsfristen vorgesehen, um die Inflationsbesteuerung zu mildern?

Welche Pläne verfolgt die SPD grundsätzlich, um den kleinen Sparer zur Altersvorsorge zu animieren?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Frage.

Es ist richtig, dass die SPD im Rahmen eines „Pakts für Bildung und Entschuldung“ eine Erhöhung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge von 25 auf 32 % plant.

Hintergrund hierfür ist, dass wir (und viele Menschen in der Bevölkerung) es nicht als gerecht ansehen, dass Kapitalerträge deutlich geringer besteuert werden wie Erwerbseinkommen. Die Hoffnung, dass durch die frühere Absenkung Steuerflucht verhindert und höhere Einnahmen des Staates realisiert werden können, hat sich leider nicht erfüllt.

Mit diesen und anderen Mehreinnahmen sowie Subventionsabbau wollen wir Mehreinnahmen generieren, die insbesondere beitragen sollen zum Schuldenabbau, mehr Bildungsinvestitionen, einer Stärkung der sozialen und kulturellen Handlungsfähigkeiten der Kommunen sowie Investitionen in Forschung und Entwicklung, Infrastruktur und Energieversorgung.

Zu Ihren konkreten Fragen:

1. Bestimmte „Spekulationsfristen“ sind nicht vorgesehen, auch keine besonderen (erhöhten) Freibeträge. Insofern bleibt es bei den allgemeinen Freibeträgen, die alle Steuerzahler/innen betreffen.

2. Ich verstehe Ihre Sorge, dass man in der heutigen Zeit nicht mehr ohne weiteres hohe Renditen bei Kapitalanlagen erwarten kann und dass deshalb für diejenigen, die solche Kapitalerträge bei ihrer Altersversorgung einplanen, Unsicherheiten bestehen. Dies gilt bereits unabhängig von der Frage einer Erhöhung der Abgeltungssteuer. Dies ist gerade der Grund, warum die SPD auch weiterhin die umlagefinanzierte Rentenversicherung als Grundlage der Altersversorgung ansieht und dort Verbesserungen in ihrem neuen SPD-Rentenkonzept vorsieht, ergänzt durch private und betriebliche Altersversorgung.

Es lässt sich letztlich praktisch auch nicht auseinander halten, ob im Einzelfall Kapitalerträge zur Altersversorgung oder aber zum Konsum bzw. zum Vererben dienen, zumal sich die Zweckbestimmung im Laufe eines Lebens durchaus ändern kann. Eine steuerliche Begüntigung ist deshalb nur für die privaten Kapitalerträge gerechtfertigt, die ausschließlich der Altersvorsorge dienen. Für die private Altersvorsorge stehen zertifizierte Altersvorsorgeverträge (Riester-Rente) und die Basisrenten (Rürup-Rente) zur Verfügung. Die Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen werden erst in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert. Bei der Besteuerung der Riester- und Rürup-Verträge wird der von der Höhe des zu versteuernden Einkommens abhängige persönliche Steuersatz und nicht der Abgeltungssteuersatz angewendet.

Eine Erhöhung des Abgeltungssteuersatzes bedeutet somit keine Abkehr von der Förderung der privaten Altersvorsorge.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB