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Frage von Ralf H. •

Frage an Martin Dörmann von Ralf H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dörmann,

nachdem sie und viele Ihrer Fraktionskollegen auf dieser Plattform bis vor kurzem das sogenannte Zugangserschwernisgesetz vehement verteidigt haben, scheint jetzt die SPD in dieser Sache eine 180 Grad Kehrtwende zu vollziehen und positioniert sich laut Aussagen Ihres stellvertetenden Bundesvorsitzenden Olaf Scholz nun gegen das Gesetz.

Könnten Sie erläutern, wie es zu diesem Sinneswandel kommt und welche der von Ihnen geäußerten Pro-Argumente sich zwischenzeitlich als falsch bzw. hinfällig erwiesen haben ?

Mit freundlichen Grüßen,

Ralf Haingärtner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Haingärtner,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Zugangserschwerungsgesetz.

Es ist richtig: Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich für eine Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes ausgesprochen, das die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten vorsieht.

Unsere Gründe will ich Ihnen gerne erläutern.

Die Ausgangslage hat sich seit Verabschiedung des Gesetzes verändert: Die abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und den Internetprovidern, die wir mit dem Gesetz zugunsten der Internetuser zähmen wollten, liegen faktisch auf Eis. Ohne sie gibt es aber keinen Schutzbedarf mehr. Gleichzeitig müssen wir erkennen, dass viele Menschen das Gesetz aus nachvollziehbaren Gründen als Bedrohung empfinden. Daraus haben wir unsere Konsequenzen gezogen.

Zudem haben wir momentan einen rechtlichen und politischen Schwebezustand, der nicht hinnehmbar ist. Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag hat man sich darauf verständigt, die Löschung solcher Seiten anzustreben und ein Jahr lang nicht auf Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes zu sperren, bevor dann die weiteren Schritte offen geprüft werden sollen. Ein Gesetz darf aber nicht auf Zuruf ignoriert werden. Der rechtstaatlich saubere Weg kann einzig und allein in der Aufhebung des Gesetzes liegen.

Vor diesem Hintergrund vollziehen an einem entscheidenden Punkt ganz bewusst eine notwendige Kurskorrektur. Ich kann verstehen, dass viele dies kritisch sehen werden. Schließlich kommt meist nur rüber: vorher waren sie für die Sperren, jetzt dagegen. Warum, spielt oft keine Rolle. Man muss aber auch die Möglichkeit haben, sich zu korrigieren, wenn sich die Rahmenbedingungen und Einschätzungen wie dargelegt verändert haben. Und schließlich sind wir nicht mehr in einer Koalition, die Kompromisse erfordert.

Unser oberstes Ziel war stets die Sicherung von Effektivität und Rechtstaatlichkeit bei der Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte.

Dabei haben wir in mehreren Resolutionen der Bundestagsfraktion konkrete Vorschläge gemacht, wie der Kampf gegen Kinderpornografie effektiver als heute geführt werden kann. Beispielsweise durch mehr Personal für die Polizei sowie eine bessere internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden.

Hauptmotivation der SPD für die Zustimmung zum Gesetz war nicht die Einführung einer Sperrinfrastruktur sondern deren Kontrolle und Begrenzung. Wir wollten verhindern, dass die bereits abgeschlossenen Verträge zwischen dem BKA und dem Großteil der deutschen Internetprovider zum Tragen kommen, die keinerlei Schutzvorschriften enthalten.

Nur durch eine gesetzliche Regelung konnten wir umfangreiche Datenschutzvorschriften für die Internetuser, eine strenge Kontrolle der vorgesehenen BKA-Sperrliste sowie das Prinzip "Löschen vor Sperren" wirksam absichern. Wir haben das Gesetz befristet und explizit die Ausdehnung der Sperren auf andere Zwecke und Inhalte ausgeschlossen.

Wie geht es nun mit den Verträgen weiter?

Zumindest rechtlich ist das durchaus noch eine offene Frage. Die SPD-Bundestagsfraktion hat stets darauf hingewiesen, dass diese Verträge, die auf die Initiative der damaligen Familienministerin von der Leyen zurück gehen, rechtstaatlichen Anforderungen nicht genügen. Aber rechtskräftige Urteile hierzu können nur die Gerichte fällen, was oft Jahre dauert. Dieses Risiko erschien uns damals gemessen an der Gefahr einer unbegrenzten Ausdehnung der Sperren zu hoch.

Derzeit ist noch ein Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden anhängig, um diese Frage zu klären. Im Augenblick ruht das Verfahren, kann aber durch bloßen Antrag einer der Prozessparteien wieder in Gang gesetzt werden. Deshalb fordern wir auch eine Aufhebung der Verträge, um so schnell wie möglich endgültige Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen. Es muss zudem verhindert werden, dass die aufgrund der Verträge bereits aufgebaute Infrastruktur für andere Zwecke genutzt werden kann, wenn es das Gesetz nicht mehr gibt.

Ich will einräumen, dass auch die SPD Fehler gemacht hat.

Aus heutiger Sicht hätten wir offensiver gegen die Verträge vorgehen sollen, die vom unionsgeführten Innenministerium bzw. dem BKA abgeschlossenen wurden. Ohne Verträge hätte es das Gesetz gar nicht gegeben. Allerdings waren wir damals in einer Koalition mit der Union und in einer politisch schlechten Ausgangslage. Familienministerin von der Leyen hatte es in der öffentlichen Meinung geschafft, das emotionale Thema Bekämpfung der Kinderpornografie mit den Sperren zu verknüpfen. Eine prinzipielle Ablehnung erschien uns damals nicht vermittelbar.

Auf der anderen Seite haben auch wir zu Beginn der Debatte um Internetsperren unterschätzt, wie emotional das Thema für viele Internetuser besetzt ist und welche Ängste es weckt. Selbst die Initiatoren der Online-Petition waren ja überrascht, dass über 130.000 Menschen sie gezeichnet haben.

Allerdings haben wir das dann im Laufe des Verfahrens erkannt und versucht, die berechtigten und von uns geteilten Bedenken gegen eine unkontrollierte Sperrinfrastruktur möglichst weitgehend umzusetzen. Nicht vergessen: Als Fraktion kamen wir leider erst ins Spiel, als die Verträge zwischen BKA und Providern bereits in trockenen Tüchern waren und das unionsgeführte Wirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, an dem wir uns dann abarbeiten mussten.

Ein Vorwurf gegen die SPD lautet, sie habe sich zu wenig mit den Kritikern auseinandergesetzt.

Es war aber anders. Das wurde aber kaum öffentlich, weil die meisten Gespräche vertraulich waren. Wir wollten sogar den Chaos Computer Club zur offiziellen Bundestagsanhörung einladen, was aber leider an der Union gescheitert ist.

Als zuständiger Berichterstatter für das Gesetz habe ich mich während des ganzen Gesetzgebungsverfahrens intensiv mit anerkannten Experten und Kritikern aus der Netzcommunity ausgetauscht. Mit einigen von ihnen habe ich mich persönlich getroffen, sei es in Berlin oder in meinem Kölner Wahlkreisbüro.

Beispielsweise habe ich mehrfach mit der Mitinitiatorin der Online-Petition Franziska Heine telefoniert und sie sogar sehr offen über die jeweiligen Zwischenstände der Verhandlungen mit der Union informiert. Ich wollte unsere Motivation und Entscheidungsfindung transparent machen, aber zugleich auch von denen lernen, die sich besonders intensiv mit dem Netz auseinandersetzen. Aus einem der Treffen resultierte dann unsere Forderung, in das Gesetz den Grundsatz "Löschen vor Sperren" aufzunehmen. Wobei ich weiß, dass dies etwas anderes ist als die weitergehende Forderung "Löschen statt Sperren".

Ein Vertreter des AK Zensur hat mir bei einem mitternächtlichen Telefonat einmal gesagt: "Herr Dörmann, sie können das Gesetz so gut machen, wie sie wollen, wir werden trotzdem dagegen sein." Das kann ich durchaus nachvollziehen, weil es für viele eben eine ganz prinzipielle Frage war. Leider gab es insgesamt eine starke Schwarz-Weiß-Debatte, in der unsere sehr differenzierte aber auch recht komplizierte Argumentation kaum aufgegriffen wurde.

Der Hauptvorwurf von Kritikern war stets, dass Internetsperren wirkungslos sind.

Ich habe in meinen Debattenbeiträgen im Bundestag betont, dass wir wissen, dass die Sperren technisch ohne großen Aufwand zu umgehen sind. Insofern ist klar, dass sie im Vergleich zu vielen anderen Instrumenten nur einen relativ geringen Beitrag zur Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte im Internet leisten können. Deshalb sagen wir ja: Löschen ist der richtige, weil effizientere Weg.

Um ein ganzes Bild zu zeichnen, will ich aber auch darauf hinweisen, dass die anerkannte Expertin in Sachen Kinderpornografie im Internet, Frau Dr. Kuhnen, als Sachverständige in der Bundestagsanhörung ausgeführt hat, dass schon eine gewisse psychologische Wirkung davon ausgehen kann. Nämlich bezogen auf diejenigen, die sich in einem Schwellenbereich befinden und von gesellschaftlichen Signalen durchaus noch erreicht werden können. Ich finde, das Argument der höheren Hemmschwelle kann man auch nicht so einfach vom Tisch wischen. Das war der Grund, warum wir Sperren für vertretbar gehalten haben, wenn das Löschen nicht durchsetzbar ist.

Viele Menschen haben darin aber eine generelle Sanktionierung von Sperren gesehen, so dass hierdurch allgemeine Ängste vor einem Überwachungsstaat verstärkt wurden. Politik sollte das nicht einfach ignorieren. Aus diesem Grund und mit heutiger Erfahrung gewichten wir das Argument anders als damals.

Frau von der Leyen hat aus Motiven der persönlichen Wahlkampfprofilierung den Eindruck erweckt, in Sperren liege ein Königsweg und damit erst Recht bei vielen Kundigen Widerstand provoziert. Das war nie die Position der SPD, aber letztlich wurden wir mit in einen Topf geworfen.

Mir ist sehr bewusst, dass wir gerade bei jungen Menschen einiges tun müssen, um neues Vertrauen aufzubauen. Auch deshalb wird Netzpolitik ein wichtiger Schwerpunkt unserer Arbeit sein.

Wir dürfen nicht zulassen, dass sich womöglich größere Teile einer Generation dauerhaft von der Politik abwenden. Wir sind bereit zuzuhören, müssen noch sensibler werden für diejenigen, die das Internet als einen selbstverständlichen Lebensraum empfinden. Denn das Internet prägt das soziale und kulturelle Bewusstsein von immer mehr Bürgerinnen und Bürgern. Deshalb ist es übrigens notwendig, die Debatte wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Netzpolitisch haben alle Parteien großen Nachholbedarf. Wir hinken manchen Entwicklungen bislang hinterher. Aber Politik ist ein lernender Prozess. Und klar, auch die SPD kann und muss dabei besser werden. Da beziehe ich mich selbst ausdrücklich mit ein.

Wir brauchen einen umfassenden Ansatz von Netzpolitik, der nicht in Symbolen stecken bleibt und der gesellschaftlichen Dimension des Internets in vollem Umfang gerecht wird. Wir müssen die Chancen des Internets schützen und entwickeln, ohne den Anspruch des Rechts in Frage zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dörmann, MdB