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Frage von Birgit G. •

Frage an Martin Dörmann von Birgit G. bezüglich Familie

Guten Tag Herr Dörmann,

mich interessiert Ihre Position zur Notwendigkeit der Kostenübernahme durch die Jugendhilfe und das Gesundheitswesen für Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern. Bislang wurden Hilfen für betroffene Familien meist über Projekte von engagierten Bürgern und Trägern finanziert. D.h. es gibt große Projekterfahrung, wissenschaftliche Evaluationen zur Wirksamkeit aber immer noch keine geregelte Finanzierung. Auf dem Hintergrund der Tatsache, dass ein Drittel der betroffenen Kinder später selber psychiatrisch behandlungsbedürftig erkranken, ist aus meiner Sicht ein staatliches Handeln erforderlich. Wie stehen Sie dazu?

Für Ihre Rückantwort herzlichen Dank
Birgit Görres

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Gärres,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich gibt es ja seit einiger Zeit noch engere gesetzliche Regelungen, beispielsweise im SGB VIII, um Hilfen zur Erziehung zu bekommen. Wenn also Eltern, die beispielsweise psychisch krank sind, Unterstützung in der Erziehung ihrer Kinder benötigen, so können sie beim örtlichen Jugendhilfeträger, in Köln beim bezirklich organisierten Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen. Das löst automatisch ein sog. Hilfeplanverfahren aus, bei dem unter Beteiligung der/des Erziehungsberechtigten ermittelt wird, durch welche Maßnahmen Unterstützung geleistet werden kann. In diesem Zusammenhang wird auch vom örtlichen Jugendhilfeträger geprüft, ob ggf. andere Kostenträger wie Krankenkassen, überörtliche Sozialhilfeträger etc. hinzuzuziehen sind. Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf Leistungen erzieherischer Hilfen, aber nicht der Höhe und des Umfanges nach. Dies wird jeweils im konkreten Einzelfall nach dem Hilfeplanverfahren definiert.

Theoretisch sind mit diesen gesetzlichen Regelungen die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen, damit die betroffenen Kinder, aber auch die Eltern adäquat unterstützt werden können. Ich weiß aber leider auch, dass in vielen Jugendämtern diese gesetzliche Vorgabe nicht immer zwingend zu konkreten Lösungen im Einzelfall führt. In Köln sind aber beispielsweise durch aktuell erfolgte organisatorische und personelle Optimierungen in den bezirklichen Jugendämtern und durch die Einrichtung des Gefährdungssofortdienst gute Voraussetzungen geschaffen worden, Familien mit Unterstützungsbedarf besser helfen zu können.

Von daher kann ich Ihrer Frage nach der Notwendigkeit der Kostenübernahme durch die jeweiligen Kostenträger (Jugendämter, Landesjugendämter, Krankenkassen) bei vorliegendem Hilfebedarf im Interesse der Kinder und Jugendlichen, aber auch der betroffenen Eltern nur uneingeschränkt bejahen. Die hierfür notwendigen gesetzlichen Regelungen sind durch das novellierte SGB vorhanden, weil der Gesetzgeber erkannt hat, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.

Insofern ist Ihrem berechtigten Anliegen im Grundsatz bereits gefolgt, wohlwissend, dass unter Umständen im konkreten Einzelfall Unterstützungsarbeit bei der Realisierung von Hilfeleistungen beim örtlichen Jugendhilfeträger erfolgen muss. Ansprechbar sind in diesen Fällen auch die freigemeinnützigen Träger, die erzieherische Dienste anbieten.

Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dörmann, MdB