Frage an Martin Dörmann von Steffen H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Waffenrecht.
Sehr geehrter Herr Dörmann,
sicher sind auch Sie in der letzten Tagen mehrfach angesprochen worden wie sie zu dem Vorschlag des neuen Waffengesetztes stehen. Deswegen möchte hier nicht nach einer Stellungnahme fragen sonder geziehlt fragen ob demnächst nicht das öffentliche Intesesse sondern die stärkere Lobby im Vordergrund der Entscheidung steht.
Wie komme ich darauf?
Ein wichtiger Punkt in dem neuen Waffengesetzt ist zum einen das Paintball/Laserdom Verbot, zum anderem dass unangekündigte Kontrollen bei Waffenbesitzern stattfinden dürfen.
Ich bin Paintball spieler und über den Gedanken eines Verbotes entsetzt. Weiter bin ich erschrocken wie schnell Stimmung gegen PaintballspielerInnen gemacht wurde. Wir würden realistisch das Töten nachstellen. Das wir dies nicht tun muss ich hier nciht weiter aufführen.
Dann habe ich heute erfahren, dass die unangekündigten Besuche bei Waffenbesitzern auf Kritik bei den Sportschützen gestoßen sind. Weiter musste ich lesen (Spiegel online), dass sich die Koalition darafu geeiningt hat, dass die Kontrollen abgelehnt werden dürfen und dass man dann einen Termin vereinbart um eine Kontrolle durch zu führen.
Da fehlt bei mir der Verständnis.
Der Vater des letzten Amokläufers hatte seine Waffe im Schlafzimmer. Bei einer unangekündikten Kontrolle wäre das aufgefallen und dem Mann wäre die Waffe entzogen worden. Der neuen Regeling zu folge, versichert der Mann, dass er gerade keine Zeit hat, der Kontrolleur aber gleich morgen wieder kommen kann. Er legt die Waffe schnell in den Tressor, die Kontrolle findet statt, alles ist gut, Kontrolle vorbei und die Waffe geht wieder ins Schlafzimmer.
Das muss man nicht verstehen, oder?
Was bringt es Paintball zu verbieten. Ist es nicht reiner Aktionismus im Rahmen der kommenden Wahlen?
Und nun zurück zu meiner Frage. Wie wird Politik gemacht?
Zum Wohle des Volkes oder zur Befriedigung der Lobby?
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Huppertz
Sehr geehrter Herr Huppertz,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihr Anliegen kann ich gut nachvollziehen. In den ersten Wochen nach dem schrecklichen Verbrechen von Winnenden gab es in der Öffentlichkeit und im politischen Raum eine sehr intensive Debatte über die Frage, wie man zukünftig solche Ereignisse verhindern kann. Dabei sind auch Vorschläge entwickelt worden, die meines Erachtens über das Ziel hinausschießen. Dazu gehört für mich auch die Forderung, Paintball zu verbieten.
Diese Forderung ist jedoch nun vom Tisch. Voraussichtlich wird der Deutsche Bundestag in einer Begleitentschließung zu den geplanten Änderungen des Waffengesetzes die Bundesregierung lediglich auffordern, das Gefahrenpotential von realen Spielen mit Tötungs- oder Verletzungssimulation unter Einbeziehung von kriminologischen, psychologischen und soziologischen Gutachten zu untersuchen. Dies halte ich für sinnvoll und dürfte dazu beitragen, die Debatte insgesamt zu versachlichen.
Die voraussichtlich noch im Juni 2009 im parlamentarischen Verfahren diskutierten Maßnahmen zur Modernisierung des Waffenrechts sehen die Reduzierung der Anzahl legaler und illegaler Waffen und die Einschränkung des Umgangs mit großkalibrigen Waffen vor. Daneben geht es um die von Ihnen ebenfalls angesprochenen Regelungen zur sicheren Verwahrung legaler Waffen. In Zukunft müsste ein Antragsteller vor Erteilung der Waffenbesitzerlaubnis nachweisen, dass er Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung der Waffen getroffen hat. Zusätzlich sollen die Waffenbesitzer verpflichtet werden, der Behörde die Möglichkeit verdachtsunabhängiger Kontrolle der sorgfältigen Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition zu ermöglichen. Hierbei ist -- außer bei Gefahr im Verzug -- nicht vorgesehen, dass die Wohnung gegen den Willen des Berechtigten betreten werden kann. Wer seiner Pflicht zur Gestattung einer Kontrolle nicht entspricht, muss jedoch mit dem Entzug der Waffenbesitzkarte rechnen.
Auch wenn nicht sämtliche Waffenbesitzer tatsächlich kontrolliert werden können, wird alleine die ständige Möglichkeit unangemeldeter Kontrollen eine striktere Befolgung der Regeln veranlassen. Die unsachgemäße Lagerung von Waffen oder Munition soll in Zukunft als Straftat verfolgt werden, falls hierdurch die Gefahr des Verlustes der Waffe oder des Zugriffs Unbefugter verursacht wurde. Außerdem soll mit neuester Technik, insbesondere biometrischen Sicherungssystemen, dafür gesorgt werden, dass nur noch legale Besitzer die Waffe nutzen können. Auf Veranlassung der Europäischen Kommission wird ein computergestütztes Waffenregister eingeführt, das eine zentrale Voraussetzung für die genaue Kenntnis der Anzahl legaler Waffenbesitzer und Schusswaffen in Deutschland ist.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB