Frage an Martin Burkert von Felix F. bezüglich Bundestag
Sehr geehrter Herr Burkert,
erst einmal vielen Dank fuer Ihre Antwort.
Leider musste ich jedoch feststellen, dass Sie das von mir angesprochene Problem nur ansatzweise behandelt haben! Vielleicht habe ich mich etwas zu ungenau ausgerueckt, deshalb werde ich das hier noch einmal konkretisieren und hoffe auf eine weitere Antwort.
1. Zunaechst sind hier die europaeuschen Kommission sowie der Rat der EU anzusprechen, in denen der Vertreter Luxemburgs, der von 400000 Menschen gewaehlt wurde, das gleiche Stimmgewicht hat, wie der Vertreter Deutschlands, der von 80000000 Menschen gewaehlt wurde (natuerlich nur indirekt). Wo ist hier eine Gleichheit der Stimmgewichte zu finden? Eine Stimme aus Luxemburg hat dadurch ca den 200-fachen Wert einer deutschen Stimme. Wie ist das zu rechtfertigen?
2. Weiterhin besteht eine Ungleichheit beim Europaeischen Parlament. Das Groesste Land, Deutschland ist in einem Verhaeltniss 99 zu 800000000 vertreten, das heisst, auf einen Abgeordneten entfallen ca 808080 Buerger, waehrend beispielsweise Luxemburg in einem Verhaltnis von 6 zu 400000 vertreten ist, also entfallen hier auf einen Abgeordneten ca 66666 Buerger. Somit ist auch hier eine Stimme aus Luxemburg das 10-fache von einer deutschen Stimme Wert! Wie ist auch dies zu rechtfertigen? Wenn wir ein europaeisches Volk sein sollen, dass eine europaeische Verfassung erhaelt, warum wird dann bei den Wahlen in die einzelnen Nationen geteilt und solche Ungleichheiten hergestellt?
3. Nachdem schon in Zeiten der Wiedervereinigung dem deutschen Volk das aus Art.146 GG resultierende Recht der Volksabstimmung ueber die Verfassung verweigert wurde, geschah das bei der EU-Verfassung abermals! Da aber Europarecht Bundesrecht bricht, haette die EU-Verfassung das Grundgesetz faktisch als Verfassung ersetzt und waere damit dem Volk zur Entscheidung vorzulegen gewesen! Wieso wurde das nicht getan? Halten Sie das Volk fuer zu dumm, damit es in dieser Frage entscheiden koennte, oder doch eher fuer zu desinformiert, was aber ja im Vergleich mit den oben angesprochenen Angaben der Politiker im Magazin Frontal beinahe unvorstellbar ist. Wird die unvollstaendige Information nicht eher sehr gerne als Ausrede verwendet?
4. Was hat in der Verfassung beispielsweise die Definition des Begriffs Lastkraftwagen verloren? (fragen Sie mich bitte nicht nach dem Artikel, aber ich weiss sicher, dass diese enthalten ist)
5. Nicht einmal bei der Zusammensetzung des Verfassungskonvents hatte der Buerger Mitspracherechte! Somit kann man diese Verfassung als aufoktroyiertes Werk der politischen Klasse bezeichnen! Was koennen Sie diesem Vorwurf entgegnen?
6. Weshalb bedarf es einer Verfassung ueber 500 Seiten, wohingegen das deutsche GG nur ca 100Seiten umfasst? Wollte man da dem Buerger vorsaetzlich das Lesen schwer machen?
Auf Ihre Antworten bin ich schon sehr gespannt!
Mit freundlichen Gruessen
Felix Faulhaber