Frage an Martin Burkert von Hans K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Burkert,
die nun anvisierte Grundrente soll Gerechtigkeit schaffen für die, die 35 Jahre eingezahlt haben und nun trotzdem nur eine kleine Minirente bekommen und mit der Grundrente nun aufgewertet werden.
Neben dieser Bezugsgruppe gibt es u.a. auch noch viele Hausfrauen, die im Haushalt tätig sind oder waren und damit bei der Erziehung eine große Last selber getragen haben und nicht die Allgemeinheit mit der Erziehung der Kinder belastet haben.
Leider haben diese Frauen in aller Regel nicht oder nur am Anfang ihres Berufslebens Beiträge bezahlt. Da diese aber kaum auf die 35 Jahre Beitrag kommen, kommt diese für die Gesellschaft jedoch wichtige Sozialgruppe nicht in den Genuss der nun geplanten Grundrente sondern wird hier ungerechtfertigt auch noch für ihr soziales Engagement bei der Kindererziehung benachteiligt.
Wie stehen Sie und Ihre Partei zu diesem Thema, ist geplant mittelfristig die Grundrente auch auf solche Personengruppen zu erweitern, um diese nun geplante Ungerechtigkeit zu beseitigen ?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Gerne beantworte ich Ihre Frage.
Mit der Grundrente setzen wir einen wichtigen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um: Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll über eine Rente verfügen, die im Normalfall das Auskommen im Alter sichern. Wir von der SPD-Bundestagsfraktion sind davon überzeugt, dass Lebensleistung Anerkennung verdient.
Bis zu 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner werden von der Einführung der Grundrente profitieren, davon ein großer Anteil Frauen: Vier von fünf Berechtigen werden weiblich sein. Voraussetzung für den Erhalt der Grundrente ist das Erreichen von 35 Jahren „Grundrentenzeiten“ – also 35 Jahre, in denen gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Auch Teilzeitarbeit, Kindererziehung und Pflege werden angerechnet.
Die Rente ist eine Versicherungsleistung. Einen Rentenanspruch erwirbt dementsprechend, wer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Die Rente ist keine Sozialhilfeleistung – auch die Grundrente nicht. Die Motivation hinter der Einführung der Grundrente ist es, Menschen, die jahrelang gearbeitet, aber nur wenig verdient und entsprechend wenig eingezahlt haben, im Alter ein auskömmliches Leben zu ermöglichen. Davon profitieren insbesondere Frauen, die im Interesse der Kindererziehung nur in Teilzeit gearbeitet haben oder in Berufen, in denen viel verlangt, aber trotzdem wenig verdient wird.
Menschen, die nur wenige Jahre oder gar nicht in die Rentenkasse eingezahlt haben – z.B. weil sie sich ausschließlich um Kinder und Haushalt gekümmert haben – und aus diesem Grund im Alter bedürftig werden, haben zwar keinen Anspruch auf Grundrente, sehr wohl aber auf Grundsicherung – ein Anspruch übrigens, den laut einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) weit über 70 Prozent der möglichen Anspruchsberechtigten im Rentenalter nicht wahrnehmen. Das ist eine erschreckend hohe Zahl, die wohl zustande kommt, weil sich Berechtigte schämen oder zu Unrecht immer noch befürchten, dass hier ihre Kinder zur Kasse gebeten würden.
Sehr geehrter Herr K., ich bin überzeugt davon, dass die Grundrente dafür sorgen wird, dass viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland zukünftig finanziell besser dastehen. Flankierende Maßnahmen wie die Verbesserungen beim Wohngeld oder die Schaffung eines Freibetrags in der Grundsicherung sorgen außerdem für eine Entlastung im Alter und sind wichtige Schritte im Kampf gegen Altersarmut.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Burkert