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Frage von Gerhard R. •

Frage an Martin Burkert von Gerhard R. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Burkert,

ich wende mich an Sie als Verkehrsexperten mit folgender Frage:
Ist es richtig, dass kleine LKW zwischen 3,5 t und 7,5 t bislang weder von der bereits exitierenden LKW-Maut noch von der künftigen "PKW-Maut" (=Infrastrukturabgabe) erfasst werden und womit wird ggf. eine solche Ungleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer begründet? Sofern dieser von der Presse nur gelegentlich thematisierte Umstand zutreffend ist, schließt sich die Frage an, wie mit überschweren SUV (>3,5 t) verfahren wird. Bei in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen regelt sich die über die Kfz-Steuer. Wie werden nicht in Deutschland zugelassene SUV mit mehr als 3,5 t an den Infrastrukturkosten beteiligt?

Mit freundlichen Grüßen
G. R.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de zum Thema Maut.

Sie haben Recht: LKWs zwischen 3,5 und 7,5 t werden derzeit nicht bemautet. Mit dem Bundesfernstraßenmautgesetz wurde zum 1. Oktober 2015 die Lkw-Maut auch auf Fahrzeuge mit weniger als zwölf, aber mehr als 7,5 Tonnen Gewicht erhoben. Im Herbst des vergangenen Jahres haben wird dann eine weitere Änderung beschlossen, und zwar die Ausweitung der Mauterhebung auf weitere 1.100 Kilometer autobahnähnlicher Bundesstraßen. Mit dem Gesetzentwurf wurde auch beschlossen, bis spätestens Ende diesen Jahres eine Ausdehnung der Maut auch auf kleinere LKW (3,5 bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) sowie auf Fernbusse zu prüfen. Auch soll eine mögliche Einbeziehung der Lärmkosten untersucht werden.

Ich poche schon seit langem auf eine Fernbusmaut. Busse belasteten die Verkehrsinfrastruktur ähnlich wie schwere Lastwagen und tragen erheblich zur Abnutzung von Autobahnen und Bundesstraßen bei. Dabei geht es auch um einen fairen Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern. Deshalb wollen wir eine deutliche Senkung der Trassenpreise für die Schiene erreichen. Was die Pkw-Maut angeht, so werden wir die Schritte ergreifen, sie abzuschaffen.

Schwere SUVs mit erheblichem CO2-Ausstoß werden über die Kfz-Steuer erfasst: Denn die Höhe der CO2-Emission ist einer von drei Faktoren zur Berechnung der Kfz-Steuer - neben der Größe des Hubraums sowie der Antriebsart (Benzin-, Diesel- oder Elektromotor). Je nach Zulassungsdatum eines Pkw gibt es eine Freigrenze für den CO2-Wert, der in Gramm pro Kilometer angegeben wird. Jedes weitere Gramm über der steuerfreien Grenze kostet zwei Euro. Diese Fahrzeugtypen stoßen deutlich mehr Kohlendioxid aus als etwa Mittelklassewagen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Burkert