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Frage von Wolfgang A. •

Frage an Martin Burkert von Wolfgang A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Burkert,

Es geht um das Freihandelsabkommen mit Kanada, CETA. Meines Wissens liegt eine Verfassungsklage dagegen vor, initiiert von einer Fr. Grimmenstein. Auf den Seiten von Change.org kann man dazu ein paar Argumente lesen, die meines Erachtens nicht in ein Freihandelsabkommen gehören, weil sie, wenn es stimmen sollte, massiv in unsere demokratischen Bürgerrechte eingreifen. Meine Frage an Sie ist, sind Sie über diese Argumente informiert? Schätzen Sie diese Argumente als falsch ein oder sind sie im Prinzip richtig. Wenn Sie diese Argumente als richtig einschätzen, werden Sie dann dem CETA-Abkommen zustimmen oder ablehnen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Albrecht,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum geplanten CETA – Abkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada.

Mir ist die angesprochene Klage von Frau Grimmenstein nicht bekannt. Allerdings möchte ich Ihnen vorab in Bezug auf die Verhandlungen zu CETA mitteilen, dass diese von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung geführt wurden und die SPD hierbei keine Handhabe besaß, um mögliche Änderungen herbeizuführen. Als SPD haben wir aber mit dem Beschluss des Parteikonvents vom 20. September 2014 explizite Mindestanforderungen für Verhandlungen eines Freihandelsabkommens benannt.

Für uns steht fest: Freihandelsabkommen eröffnen zwar grundsätzlich die Chance, bilaterale Handelsbeziehungen zu intensivieren und dabei fair und nachhaltig zu gestalten. Doch bei allen ökonomischen Überlegungen ist für uns Sozialdemokraten eines ganz klar: Es darf kein Wirtschaftswachstum um jeden Preis geben. Bestehende Standards z.B. zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Umwelt müssen abgesichert werden. Deshalb hat die SPD eine Reihe von Bedingungen formuliert, welche explizite Voraussetzungen für eine Zustimmung sind.

Vor diesem Hintergrund fordert eine Mehrheit im EU-Parlament, auch das bereits mit Kanada ausgehandelte Handelsabkommen CETA beim Investorenschutz noch einmal nachzubessern. Eine Forderung, die auch wir unterstützen.

Im Rahmen der TTIP-Verhandlungen können bereits erste Erfolge festgehalten werden. Anfang Juli 2015 hat das Europäische Parlament eine Resolution zu den laufenden TTIP-Verhandlungen verabschiedet, die ganz klar viele unserer Forderungen beinhaltet. Damit setzt das Europäische Parlament einen wichtigen Maßstab für eine gute sowie faire Ausgestaltung von TTIP und verankert zudem die Ablehnung von privaten Schiedsstellen. Die europäischen Sozialdemokraten konnten sich, unter Führung ihres Berichterstatters Bernd Lange, MEP, in entscheidenden Punkten durchsetzen. Besonders mit der klaren Absage an private Schiedsgerichte konnte ein zentraler Punkt erreicht werden, der demokratische und transparente Gerichtsverfahren mit unabhängigen Richtern und einer ordentlichen Revisionsinstanz formuliert. Ein weiterer Schwerpunkt war für die Sozialdemokraten, die Verankerung von starken Arbeitnehmerrechten sowie der unmissverständliche Schutz unserer öffentlichen Daseinsvorsorge und der kulturellen Vielfalt in der Resolution. Europäische Standards im Verbraucher-, Umwelt- und Datenschutz sind für uns zudem nicht verhandelbar.
Diese Erfolge sind sicherlich auch dem Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger zu verdanken. Deswegen begrüßen wir die offene Diskussion und die demokratische Auseinandersetzung mit dem Thema „Freihandel“ innerhalb der Bevölkerung.

Mein Abstimmungsverhalten mache ich vom endgültigen Ergebnis der Verhandlungen abhängig. Aber ich begrüße es sehr, dass die SPD früh klare rote Linie gezogen hat, die für mich als Kompass dienen.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Burkert