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Frage von Hartmut R. •

Frage an Martin Burkert von Hartmut R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Eine Vielzahl von Regelungen aus dem Bereich der Krankenversicherung oder des Rentenrechts wurden in der Vergangenheit wirkungsgleich auf entsprechende beamtenrechtliche Regelungen übertragen. Nicht so die "Rente mit 63" oder etwa tariflich geregelte Arbeitszeiten. Das führt dazu, dass Angestellte im öffentlichen Dienst monatlich deutlich mehr als ein Arbeitstag 1 Tag, jährlich rd 14 Tage und so im Ergebnis auf eine deutlich geringere Lebensarbeitszeit kommen als Beamte. Daneben darf der Angestellte im öffentlichen Dienst nach 45 Beitragsjahren die "Rente mit 63" abschlagsfrei in Anspruch nehmen.Als Beamter darf ich dagegen fröhlich vier Jahre weiter Dienst leisten. Was unternehmen Sie und die SPD um für die Beamten auch in diesem Bereich eine wirkungsgleiche Regelung zu erreichen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Renz,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich teile Ihre Ansicht, dass Verbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenversicherung übertragen werden sollten. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, wenngleich aktuell leider keine große Aussicht auf Erfolg besteht. Zuständig für dieses Thema ist das Bundesinnenministerium bzw. der Innenausschuss des Deutschen Bundestages. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihrem Anliegen an die zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Burkert, MdB