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Frage von Frank D. •

Frage an Martin Burkert von Frank D. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Burkert,

anlässlich des Pfingstwochenendes und der damit verbundenenen Unsicherheit vieler Autofahrer, ob denn an einem Pfingstmontag das Tempobegrenzungszeichen "30" mit Zusatzschild "Mo-Fr" gültig ist, möchte ich die Frage stellen, warum dies nicht eindeutig in der StVO geregelt werden kann?

Zu weiterer Verunsicherung führt, dass in zwei Gerichtsurteilen aus den Jahren 2013 und 2014 jeweils komplett unterschiedliche Aufassungen zur Gültigkeit besagter Schilder an Feiertagen von den Richtern geäußert wurden. (Amtsgericht Wuppertal 12 OWi-723 Js 1223/13-224/13 und OLG Brandenburg 28.5.2013 - (2 Z) 53 Ss-OWi 103/13 (50/13)).

Könnten Sie nicht daraufhin wirken, dass dieser Sachverhalt für die Autofahrer und vor allem zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer verbindlich in der StVO geregelt wird?

Vielen Grüße
Frank Dietrich

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dietrich,

vielen Dank für Ihre Frage vom 25.05.2015.
Mit Ihrem Anliegen habe ich mich an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gewendet.
Wie mir dort mitgeteilt wurde, gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung an den auf dem Zusatzzeichen namentlich benannten Wochentagen (z.B. Mo-Fr) auch dann, wenn diese auf einen gesetzlichen Feiertag fallen.
Anders verhält es sich nur, wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung durch das Zusatzzeichen „werktags“ eingeschränkt wird.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Burkert, MdB