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Frage von Jay S. •

Frage an Martin Burkert von Jay S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Burkert,

morgen liegt Ihnen der Gesetzentwurf für die rechtswidrige PKW-Maut vor.

Der Gesetzentwurf widerspricht u.a. nach Auffassung der Bundestagsverwaltung, dem Bundesrat und der EU-Kommission dem EU-Recht, ist bürokratisch und erfüllt auch nicht den Bedingungen die im Koalitionsvertrag festgelegt wurde.
Außerdem löst er auch nicht die finanzielle Probleme im Verkehrshaushalt bei Erhaltung, Sanierung und Neubau von Finanzprojekten.

Werden Sie und die SPD der PKW-Maut für Ausländer die Zustimmung verweigern oder Wortbruch begehen und gesetzwidrige Gesetze beschließen, weil ein Teil von der CSU aus fremdenfeindlichen Gründen gegen EU-Mitbürger polemisiert?

In der Hoffnung, dass die SPD ihr Wort hält.

Mit freundlichen Grüßen

Scharff

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Scharff,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema „Infrastrukturabgabe“. Ich freue mich, dass Sie hierzu mit mir in Kontakt treten.

Im Koalitionsvertrag von SPD, CDU und CSU ist auf Bestreben der CSU die Einführung einer Infrastrukturabgabe in Deutschland vereinbart worden. Die Aushandlung eines Koalitionsvertrages stellt zwangsläufig einen Kompromiss dar, in dessen Rahmen alle Seiten zu manchen schwierigen Kompromissen bereit sein müssen.

Mit dem Mindestlohn, der Mietpreisbremse, einem Rentenpaket, Integrationserleichterungen im Rahmen der doppelten Staatsbürgerschaft, Verbesserungen in der Pflege, Investitionen in Bildung, einer Bafög-Reform sowie einer besseren finanzielle Ausstattung der Kommunen - um nur einige Punkte zu nennen -, konnten wir als SPD wichtige, sinnvolle sowie dringend notwendige Impulse für die Menschen in diesem Land auf den Weg bringen und so auf ein besseres, soziales Miteinander hinwirken.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat den Gesetzesentwurf zur „Infrastrukturabgabe“ eingebracht. Die Position der SPD-Bundestagsfraktion war und ist klar. Es gelten die drei Grundbedingungen des Koalitionsvertrages: Erstens muss der Gesetzentwurf - wie jede andere gesetzliche Regelung auch –verfassungs- und europarechtskonform sein. Zweitens muss sichergestellt sein, dass Halterinnen und Halter von Pkw, die im Inland zugelassen sind, finanziell nicht höher als heute belastet werden. Drittens müssen bei einer Pkw-Maut Aufwand und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen, um einen tatsächlichen Beitrag zur Finanzierung des Autobahnnetzes zu leisten. Laut Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums sind alle drei angesprochenen Punkte erfüllt worden, weswegen das Gesetz den Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition passiert hat.

Nun gilt es die aktuellen Entwicklungen auf EU-Ebene abzuwarten und in der Folge weitere Schlüsse zu ziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Burkert