Frage an Martin Burkert von Michael v. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Burkert,
nach langem Hin und Her hat sich nunmehr die Dobrindtsche PKW-Maut in den Folgejahren als neue Form der Steuereintreibung des Staats auf Kosten der autofahrenden Bürger entlarvt. Warum macht Ihre Partei dieses schamlose und bürgerfeindliche Spiel der Maut mit anstatt sie zu verhindern?
Mit freundlichen Grüßen
Michael v. Lüttwitz
Sehr geehrter Herr von Lüttwitz,
zunächst darf ich mich sehr herzlich für Ihre Nachricht bedanken.
Die sog. „PKW-Maut“ ist Teil des geschlossenen Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und der SPD. Die inhaltliche Aushandlung eines solchen Vertragswerkes stellt konsequenterweise einen Kompromiss dar und erfordert schwere Entscheidungen auf beiden Seiten. Die PKW-Maut wurde auf Bestreben der CSU in das Vertragswerk aufgenommen.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat den Gesetzesentwurf eingebracht. Es ist die Einführung einer elektronischen Vignette für deutsche wie auch ausländischen Pkw-Fahrerinnen und Fahrer vorgesehen. Nachdem das Kabinett den Gesetzesentwurf vom Bundesverkehrsminister am 17. Dezember 2014 auf den Weg brachte, werden sich nun als nächstes Bundestag und Bundesrat mit dem Entwurf beschäftigen. Parallel dazu wird über den Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Finanzen beraten, der eine Entlastung inländischer Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter bei der Kraftfahrzeugsteuer vorsieht.
Die Position der SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Diesen Gesetzentwurf werden wir gewissenhaft prüfen, bevor wir darüber entscheiden, ob wir ihm zustimmen können. Drei Grundbedingungen muss er laut Koalitionsvertrag erfüllen, damit er zustimmungsfähig ist: Erstens muss der Gesetzentwurf - wie jede andere gesetzliche Regelung auch –verfassungs- und europarechtskonform sein. Zweitens muss sichergestellt sein, dass Halterinnen und Halter von Pkw, die im Inland zugelassen sind, finanziell nicht höher als heute belastet werden. Drittens haben wir darauf zu achten, dass bei der Einführung einer Pkw-Maut Aufwand und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen, um einen tatsächlichen Beitrag zur Finanzierung des Autobahnnetzes zu leisten.
Der Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums wirft zu diesem Zeitpunkt Fragen auf, die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens im Deutschen Bundestag zu klären sein werden. Der Datenschutz wird bei der Einführung und bei der Kontrolle eine wesentliche Rolle spielen. Eine massenhafte Vorratsdatenspeicherung von Kfz-Kennzeichen und Halterinformationen wird es nicht geben. Wir werden ebenso darauf achten, dass der kleine Grenzverkehr zwischen Deutschland und den Nachbarländern nicht beeinträchtigt wird. Zwar ist die Infrastrukturabgabe zunächst nur für Autobahnen fällig. Es besteht aber die Möglichkeit, auch Bundesstraßen mit einer Maut zu belegen, wenn sie durch erheblichen Ausweichverkehr belastet werden. Weder das eine noch das andere darf den kleinen Grenzverkehr verhindern.
Wir werden in der parlamentarischen Debatte darauf achten, dass alle offenen Fragen geklärt und alle Bedingungen des Koalitionsvertrags erfüllt sind. Nur unter diesen Voraussetzungen ist die SPD-Bundestagsfraktion bereit, einer Einführung der Infrastrukturabgabe in Deutschland zuzustimmen.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Burkert