Frage an Martin Burkert von Tilman W. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Burkert,
erneut ist ein Mitarbeiter eines Jobcenters ermordert worden. Was plant die SPD, um diese besser zu schützen. Und warum werden ausgerechnet Mitarbeiter, die mit Menschen in schwierige Lebenssituationen arbeiten so schlecht bezahlt? Wie kann es sein, dass ein Arbeitsvermittler trotz ähnlicher Qualifikation fünf Gehaltsstufen schlechter bezahlt wird als ein Oberstudienrat an einem Gymnasium?
Sehr geehrter Herr Weigel,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das angesprochene, tragische Ereignis hat auch mich sehr betroffen gemacht.
Ein ausreichendes Maß an Sicherheit für ArbeitsvermittlerInnen in ihrem Arbeitsumfeld, muss selbstverständlich gewährleistet werden. Hierfür kann die zuständige Dienststellenleitung der einzelnen Jobcenter individuell auf Gefahrensituationen für Beschäftigte reagieren. Sie ist dazu sogar über die entsprechenden, im SGB II getroffenen, Regelungen ausdrücklich verpflichtet. In den Arbeitsagenturen liegt die Verantwortung für den Arbeitsschutz bei der Dienststellenleitung und den Geschäftsführer-/innen Interner Service.
Des Weiteren hat die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA) den Dienststellen der BA ein Muster- Notfall- und Sicherheitskonzept als Mindeststandard bereitgestellt, welches gleichzeitig den gemeinsamen Einrichtungen als Empfehlung dient. Die BA kann auf Anfrage zudem unterstützend bei der Erfüllung der diesbezüglichen Aufgaben beistehen. Das IT-gestützte Notrufsystem (ARE – Alarmruf über EDV) der BA wurde 2013 und 2014 weiterentwickelt.
Als Sozialdemokrat bin ich der Meinung, dass gute Arbeitsbedingungen und eine gute Bezahlung unbedingt notwendige Teile von Arbeitsverhältnissen darstellen müssen. Arbeitsvermittler/innen in den Agenturen für Arbeit und – soweit es sich um Beschäftigte der BA handelt - in den gemeinsamen Einrichtungen erhalten ein Festgehalt nach der Tätigkeitsebene IV des Tarifvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der BA (TV-BA).
Sie erhalten daneben eine Funktionsstufe, die in Abhängigkeit vom individuell übertragenen Dienstposten der geschäftspolitischen Bedeutung oder Komplexität ihrer jeweiligen Vermittlungstätigkeit Rechnung trägt. Im Einzelfall sind weitere Funktionsstufen möglich, wenn neben dem originär übertragenen Dienstposten zusätzliche Aufgaben/Funktionen wahrgenommen werden, die zu einer insgesamt erhöhten Komplexität in der Aufgabenerledigung führen.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Burkert